Wann ist ein Krankenhausaufenthalt stationär?

Wann ist ein Krankenhausaufenthalt stationär?

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Normalerweise muss eine stationäre Krankenhausbehandlung einen Tag und eine Nacht dauern, so das Bundessozialgericht. Aber das gilt nicht immer.

Stationär heißt nicht immer „über Nacht“

„Auch eine Aufenthaltsdauer von deutlich unter 24 Stunden kann eine vollstationäre Krankenhausbehandlung sein“, sagt Ecovis-Rechtsanwalt Tim Müller aus München, „ein Aufenthalt über Nacht ist hierfür nicht Voraussetzung.“ Nach Auffassung des Landessozialgerichts Hamburg lässt sich ein Krankenhausaufenthalt auch bei einem sechsstündigen Aufenthalt stationär abrechnen, wenn

  • die Patienten aus medizinischen Gründen vollständig in den Krankenhausbetrieb eingegliedert sind und
  • die Inanspruchnahme der typischen intensiven ärztlichen Betreuung und der Hilfe des jederzeit verfügbaren Pflegepersonals erforderlich war.

Demnach können auch nicht operative Behandlungen stationär erfolgen (Urteil vom 19.12.2019, L 1 KR 62/18).

Bei einer Schwangeren kann die äußere Wendung des Kindes bei Beckenendlage eine solche Behandlung sein. Dabei wird durch Manipulation am Bauch mit den Händen versucht, das Kind in die optimale Geburtsposition, also die Schädellage, zu wenden. „Der Vorgang ist mit Risiken behaftet, die schnelles ärztliches Handeln erforderlich machen können. Eine solche Behandlung führt kein niedergelassener Arzt in seiner Praxis durch“, erklärt Müller.

Tim Müller, Rechtsanwalt bei Ecovis in München

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