Wann ist das Einfrieren von Eizellen oder Spermien umsatzsteuerpflichtig?

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Das Bundesfinanzministerium hat festgelegt, wie die Kryokonservierung – also die Lagerung eingefrorener Eizellen oder Spermien – umsatzsteuerlich zu behandeln ist.
Gemäß der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BMF-Schreiben vom 10.7.2017) ist zu unterscheiden: „Erfolgt die Kryokonservierung zu therapeutischen Zwecken, zum Beispiel, um im Falle einer Unfruchtbarkeit später noch einmal schwanger werden zu können, fällt auf die Kosten fürs Einfrieren keine Umsatzsteuer an“, so Daniela Groove, Rechtsanwältin bei Ecovis in München. Beim „Social Freezing“ hingegen, also der Lagerung von Eizellen oder Sperma ohne medizinischen Anlass, besteht keine Befreiung; die Umsatzsteuer ist abzuführen.
Daniela Groove, Rechtsanwältin bei Ecovis in München

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