Vorsicht bei der Anstellung von Weiterbildungsassistenten

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Wollen Sie einen Weiterbildungsassistenten einstellen? Dann formulieren Sie den Vertrag nicht zu allgemein. Sonst könnte er ungültig sein.
Das Bundesarbeitsgericht hat die Befristung des Arbeitsvertrages einer Assistenzärztin für unwirksam erklärt, weil die Vertragsbestimmungen zu allgemein gehalten waren (7 AZR 597/15). Um einen befristeten Arbeitsvertrag schließen zu können, muss ein sachlicher Grund vorliegen. Zum Beispiel weil die Beschäftigung des Arztes der zeitlich und inhaltlich strukturierten Weiterbildung zum Facharzt dient oder dem Erwerb einer Anerkennung für einen Schwerpunkt. Voraussetzung ist, dass die beabsichtigte Weiterbildung die Beschäftigung des Arztes prägt. „Dabei ist auf die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehenden Pläne und Prognosen abzuzielen. Diese muss der Arbeitgeber im Prozess anhand konkreter Tatsachen darlegen“, so Dr. Janika Sievert, Rechtsanwältin bei Ecovis in Regensburg.
Dr. Janika Sievert, Rechtsanwältin bei Ecovis in Regensburg

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