Verfassungsrichter kippen strenge Fachgebietsbeschränkung

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Die Facharztanerkennung führte bislang dazu, dass der Arzt bei der Ausübung der medizinischen Tätigkeit auf sein jeweiliges Fachgebiet beschränkt war. Aus diesem Grundsatz resultierten zahlreiche Streitigkeiten im Grenzbereich verschiedener Facharztgebiete darüber, wer welche Leistungen erbringen und damit auch abrechnen darf.

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