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Unterlassungsurteil gegen Teilgemeinschaftspraxis von Allgemeinmedizinern und Radiologen
1 min.
24. September 2012
Teil-Berufsausübungspraxen von Allgemeinärzten und Radiologen stellen ein Risiko dar. Ein Unterlassungsurteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Aktenzeichen: 6 U 15/11) gibt Anlass, Vorsicht walten zu lassen.