Ungenutzte Arztstelle kann nicht nachbesetzt werden
Wird eine Anstellungsgenehmigung nicht fristgerecht genutzt, lässt sich die Stelle auch nicht nachbesetzen. Das entschied das Sozialgericht München.
Das Gericht hatte über folgenden Fall zu entscheiden (S 38 KA 1263/15, Urteil vom 29.3.2017): Ein Internist hat zu Gunsten einer Anstellungsgenehmigung auf seine Vertragsarztzulassung verzichtet. die Stelle als angestellter Arzt hat er aber nie angetreten. In der Anstellungsgenehmigung war festgelegt, dass sie endet, falls die vertragsärztliche Tätigkeit als angestellter Arzt nicht innerhalb von drei Monaten aufgenommen wird. „Das Gericht hat konsequenterweise die Nachbesetzung der bereits erloschenen Arztstelle abgelehnt“, sagt Ina von Bülow, Rechtsanwältin bei Ecovis in München
Ina von Bülow, Rechtsanwältig bei Ecovis in München