Tumormeldungen – Umsatzsteuerpflichtig oder nicht?

1 min.

München – Nachdem der Bundesfinanzhof Ende 2015 Vergütungen für Tumormeldungen an ein epidemiologisches Krebsregister für umsatzsteuerpflichtig erklärt hatte (BFH, XI R 31/13), nimmt das Bundesfinanzministerium jetzt eine Differenzierung vor: Alle derartigen Meldungen, die in der reinen Dokumentation einer erfolgten Behandlung bestehen, bleiben umsatzsteuerpflichtige Leistungen. Umsatzsteuerfrei sind aber solche Meldungen, bei denen nach Auswertung der Daten eine patientenindividuelle Rückmeldung an den Arzt erfolgt, der danach aufgrund der Rückmeldung weitere erforderliche Behandlungsmaßnahmen treffen kann. Damit wird in sinnvoller Weise klargestellt, dass Meldungen, die der Behandlung dienen, wie alle anderen Behandlungsmaßnahmen von der Umsatzsteuer befreit sind.
Ines Mummert, Steuerberaterin bei Ecovis in Arnstadt und Erfurt, ines.mummert@ecovis.com
 

Das Wichtigste für Heilberufler aus Steuern und Recht - jetzt anmelden!