Profitieren Sie vom TSVG: So rechnen Sie offene Sprechstunden ab

Profitieren Sie vom TSVG: So rechnen Sie offene Sprechstunden ab

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Seit 1. September 2019 müssen Ärzte mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde anbieten. Details zur Vergütung, Abrechnung und für wen dies gilt, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung veröffentlicht.

Welche Ärzte müssen offene Sprechstunden anbieten?

Fachärzte der Grundversorgung und der wohnortnahen Patientenversorgung müssen offene Sprechstunden anbieten. Im Detail sind das: Augenärzte, Chirurgen, Gynäkologen, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinder- und Jugendpsychiater, Nervenärzte, Neurologen, Neurochirurgen, Orthopäden, Psychiater und Urologen.

So organisieren Ärzte offene Sprechstunden in ihrer Praxis

Arztpraxen können selbst entscheiden, wie sie die fünf Stunden pro Woche aufteilen. Möglich sind beispielsweise jeden Tag eine offene Sprechstunde oder alle fünf Stunden an einem Tag. Zur genauen Umsetzung hat der Gesetzgeber keine Vorgaben gemacht. Hauptsache, die Patienten sind gut versorgt.
In der Praxis bedeutet das, dass sich nur so viele Patienten behandeln lassen, wie es die Kapazitäten erlauben. Beispielsweise können Arzthelfer Patienten auf die nächste offene Sprechstunde verweisen oder ihnen einen anderen Termin anbieten, wenn die Patienten nicht sofort eine Behandlung brauchen.
Arbeiten mehrere Ärzte einer Fachgruppe in einer Praxis oder einem MVZ, zum Beispiel drei Hautärzte, müssen nicht alle drei in der offenen Sprechstunde Patienten versorgen. Es kommt nur auf die angebotene Stundenzahl an. Bei drei Ärzten mit jeweils voller Zulassung wären das 15 offene Sprechstunden pro Woche.
Ärzte müssen die Zeiten ihrer offenen Sprechstunde bekanntgeben. Das geht zum Beispiel über den Anrufbeantworter, die Website oder einen Aushang. Die Zeiten müssen sie außerdem der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) melden. Weitere Informationen dazu erhalten Ärzte von ihrer KV.

Ärzte erhalten eine extrabudgetäre Vergütung

In der offenen Sprechstunde erhalten Ärzte für ihre Leistungen eine extrabudgetäre Vergütung in voller Höhe. Hier gilt der Arztgruppenfall. Da die extrabudgetäre Vergütung laut TSVG auf fünf offene Sprechstunden je Kalenderwoche begrenzt ist, gilt ein Höchstwert: Es lassen sich pro Quartal maximal 17,5 Prozent der Arztgruppenfälle der Praxis extrabudgetär vergüten.
Beispiel: Im vierten Quartal 2019 hat eine Praxis 1.000 Patienten behandelt (Arztgruppenfälle). Dann erhält sie davon bis zu 175 Arztgruppenfälle extrabudgetär und damit in voller Höhe vergütet.
„Der Höchstwert hat für Praxen einen Vorteil“, erklärt Rechtsanwältin Daniela Groove von Ecovis in München, „Ärzte müssen keine weiteren Angaben machen, wie zum Beispiel die Uhrzeit der Behandlung in der offenen Sprechstunde. Sie müssen auch die Grenze nicht selbst bestimmen.“

So rechnen Ärzte richtig ab

Damit die KV erkennt, dass Ärzte ihre Patienten in der offenen Sprechstunde behandelt haben, müssen sie die Abrechnung im PVS (Abrechnungsdienst) als „Offene Sprechstunde“ kennzeichnen. „Sollten weitere Angaben nötig sein, wird Sie Ihre KV informieren“, sagt Ecovis-Expertin Groove.
Daniela Groove, Rechtsanwältin bei Ecovis in München
Lesen Sie hier mehr zu den Neuerungen des TSVG.

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