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Umsatzsteuerbefreiung
Umsatzsteuerbefreiung
Notärztlicher Bereitschaftsdienst ist umsatzsteuerfrei
Ärzte, die Honorar für reine Bereitschaftsdienste zur Sicherstellung einer notärztlichen Behandlung bekommen, müssen dafür keine Umsatzsteuer zahlen. Derartige Leistungen sind umsatzsteuerfrei. (mehr …)
BFH erlaubt keine Umsatzsteuerbefreiung für MDK-Gutachtertätigkeit von Selbstständigen
Der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) beauftragt einen selbstständigen Unternehmer mit der Erstellung von Gutachten zur Pflegebedürftigkeit von Patienten. Ist diese Gutachtertätigkeit umsatzsteuerbefreit? Diese Frage hat der Bundesfinanzhof geklärt. (mehr …)
Sind Leistungen eines Gesundheitszentrums umsatzsteuerfrei?
Leistungen eines Gesundheitszentrums, die unabhängig von einem medizinisch diagnostizierten Krankheitsbild sind, sind nicht umsatzsteuerfrei. (mehr …)
Umsatzsteuer: Wenn die Igel stacheln zeigen
München – Eine zusätzliche Einnahmequelle für Ärzte sind individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL. Nicht alle diese Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig. Wer sich nicht gut informiert, muss mit negativen Folgen rechnen. (mehr …)
Finanzministerium stellt klar: auch Privatkliniken sind im Regelfall umsatzsteuerbefreit!
München - Mit Schreiben vom 6.10.2016 hat das Bundesfinanzministerium klargestellt, wie zukünftig mit der Umsatzsteuerpflicht von Privatkliniken umzugehen ist. Die Unsicherheit war entstanden, weil in § 4 Nr. 14 b) aa) UStG die Umsatzsteuerbefreiung auf Krankenhäuser beschränkt war, die zur...