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Praxisvertretung
Praxisvertretung
Praxisvertretung: Sicherstellungsassistent muss kein Facharzt sein
Lässt sich ein Vertragsarzt durch einen Kollegen vertreten, zum Beispiel bei Krankheit oder Urlaub, muss der Vertreter den gleichen Qualifikationsstandard haben, also in der Regel dieselbe Facharztbezeichnung führen. Für Assistenten gilt das aber nicht, wie ein Urteil des Sozialgerichts München...
Praxisvertretung: Ausgeschiedene Ärztin kann sich selbst vertreten
Erst festangestellt, dann als Vertretung auf derselben Anstellungsgenehmigung? Das geht, sagt das Sozialgericht Marburg und erlaubt, dass eine Ärztin nach ihrer Kündigung die Vertretung für die unbesetzte Stelle übernimmt. (mehr …)
Praxisvertretung zunehmend sozialversicherungspflichtig
Gerichte betrachten eine Praxisvertretung immer öfter als sozialversicherungspflichtiges Anstellungsverhältnis. Das macht die Vertragsgestaltung schwierig. (mehr …)
Praxisvertretung: Was Ärzte im Vorfeld regeln sollten
Neben dem wohlverdienten Urlaub gibt es viele andere Anlässe, bei denen sich ein Arzt vertreten lassen will oder muss. Wie oft und aus welchen Gründen sich ein Mediziner freinehmen kann, ist aber festgelegt. Wer sich Ärger ersparen will, sollte sich...
Urlaubsvertretungen können freiberuflich sein
Bei Urlaubsvertretungen ist Vorsicht geboten: Je nach Ausgestaltung kann die Tätigkeit sozialversicherungspflichtig sein. Ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg zeigt, wie es richtig geht. (mehr …)
Praxisvertretung: Mutation zur Gemeinschaftspraxis
Arzt & Wirtschaft, 4/2011. Wer sich in seiner Praxis von Kollegen vertreten lässt, sollte auf jeden Fall die dafür geltenden Regeln beachten. Ansonsten drohen, so A&W-Autor Florian Bogner, insbesondere bei Praxisgemeinschaften unangenehme Folgen. weiterlesen