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MVZ
MVZ: Mit welcher Rechtsform Sie am meisten Steuern sparen können
Medizinische Versorgungszentren in der Rechtsform einer GmbH erfreuten sich in den vergangenen Jahren besonderer Beliebtheit. Nicht zuletzt weil viele glauben, dass sie mit der GmbH Steuern sparen können. Doch ist die GmbH wirklich geeignet, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu ersetzen?...
Honorarabrechnung MVZ: Ärztlicher Leiter oder dessen Vertreter müssen Sammelabrechnung unterzeichnen
Krankheit, längerer Urlaub oder Personalmangel: Auch die ärztliche Leitung kann längerfristig ausfallen. Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sollten daher eine Vertretung für den ärztlichen Leiter benennen. Denn Sammelabrechnungen sind von einem ärztlichen Leiter oder dessen festem Stellvertreter zu unterschreiben. Andernfalls drohen Honorarrückzahlungen....
Vertragsarztsitzvergabe: Zulassungsausschuss darf MVZ-Investoren nicht benachteiligen
Zulassungsausschüsse müssen die Bewerbung für ein MVZ von Investoren gleichrangig mit Bewerbungen von Ärztinnen oder Ärzten behandeln, so die Entscheidung des Bundessozialgerichts. Das gilt immer dann, wenn es sich um eine Vergabe im gesperrten Gebiet handelt. Was gilt, erklärt Tim...
Nachbesetzungsverfahren: Sechs Monate oder ein Jahr sind schnell vorbei
Will ein Medizinisches Versorgungszentrum eine Arztstelle nachbesetzen, hat es sechs Monate und auf begründeten Antrag hin ein Jahr Zeit, eine Ärztin oder einen Arzt für diese Stelle zu finden. Dann muss der Zulassungsausschuss die Anstellung nicht mehr genehmigen. Die Details...
Hinweisgeberschutzgesetz: Auch große Arztpraxen, MVZ oder Pflegedienste müssen Meldestelle einrichten
Bis zum 17. Dezember 2023 müssen Arztpraxen, medizinische Versorgungszentren, Kliniken oder Pflegeeinrichtungen zwischen 50 und 249 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die gesetzlichen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes erfüllen und eine Meldestelle einrichten. Was betroffene Einrichtungen jetzt dringend tun müssen, erklären die Ecovis-Experten. (mehr …)
Vertragsarztrecht: Anstellung im eigenen MVZ ist nicht mehr möglich
Immer mehr Ärztinnen und Ärzte wollen in einem MVZ arbeiten. Lassen sie sich anstellen, müssen sie aber abhängig beschäftigt sein, damit sie von den Vorteilen einer Anstellung profitieren. Für geschäftsführende Ärztinnen und Ärzte gilt das jedoch nicht. (mehr …)
Ungleichbehandlung bestimmter MVZ bei Abschlagszahlungen ist nicht zulässig
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) wollte bestimmte Medizinische Versorgungszentren (MVZ) benachteiligen. MVZ mit nicht ausschließlich natürlichen Personen als Träger sollten Bankbürgschaften in Höhe von fünf Abschlagszahlungen vorlegen. Das Bundessozialgericht (BSG) hat das jetzt gestoppt. (mehr …)
Praxisvertretung: Ausgeschiedene Ärztin kann sich selbst vertreten
Erst festangestellt, dann als Vertretung auf derselben Anstellungsgenehmigung? Das geht, sagt das Sozialgericht Marburg und erlaubt, dass eine Ärztin nach ihrer Kündigung die Vertretung für die unbesetzte Stelle übernimmt. (mehr …)
Ärztliche Kooperationen: Anzahl gleicher Patienten gering halten
Arbeitet ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) mit einer hausärztlichen Praxis in einer Praxisgemeinschaft zusammen, ist darauf zu achten, dass die Patientenidentität nicht allzu hoch ist. (mehr …)
§ 19 Abs. 3 der Zulassungsverordnung für Ärzte (Entzug der vertragsärztlichen Zulassung bei dreimonatiger Nichtaufnahme der ärztlichen Tätigkeit) ist nichtig.
München - Das MVZ der Beschwerdeführerin wurde zum 01.10.2008 zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen, nachdem zuvor 3 Vertragsärzte auf ihre Zulassung zugunsten einer Anstellung im MVZ verzichtet hatten. (mehr …)
Medizinische Versorgungszentren (MVZ): Mit Unsicherheiten behaftet
München - MVZ sind ein wichtiger Bestandteil der ärztlichen Versorgung – und dennoch sind viele damit verbundene Fragen nach wie vor ungeklärt. Unsicherheiten gibt es beispielsweise immer wieder hinsichtlich der Vertretung eines MVZ nach außen. (mehr …)
Nachbesetzung: BSG verschärft die Nachbesetzung einer Arztstelle
München - Bei der Frage der Nachbesetzung einer Arztstelle kommt es auf die Absicht des auf die Zulassung verzichtenden Arztes an, für mindestens 3 Jahre im MVZ (oder bei einem Vertragsarzt) tätig zu sein. (mehr …)
Arzthaftung: Wer für Fehler geradestehen muss
München - Steht ein Behandlungsfehlervorwurf im Raum, stellt sich bei Ärzten, die in Krankenhäusern, MVZ oder Praxen angestellt sind, die Frage, in welchem Maß sie zur Verantwortung gezogen werden können. (mehr …)
Medizinische Versorgung in kommunaler Hand
München - Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber bestimmt, dass nunmehr auch Kommunen Träger Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) sein können. Eine Wettbewerbssituation mit privaten Leistungserbringern ist dennoch nicht zu befürchten. Der Kreis der zur Gründung eines MVZ berechtigten Personen, den das...
GKV-Versorgungsstärkungsgesetz: Neue Regeln für die Ärzte
München, 14. Dezember 2015 - Die Ärzteschaft kommt nicht zur Ruhe. Wurden in der Vergangenheit die Rahmenbedingungen bereits regelmäßig geändert, rollt jetzt mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz eine neue Welle der Veränderung mit reichlich Zündstoff heran. Die aktuelle Änderung kam nun mit...
Strengere Maßstäbe für Medizinische Versorgungszentren
Kommt es zu Pflichtverletzungen greifen strengere Maßstäbe für MVZ. Grund dafür ist unter anderem, dass den kassenärztlichen Vereinigungen gegenüber den MVZ nicht wie bei den Vertragsärzten das Mittel der Disziplinargewalt zur Verfügung steht. weiterlesen
Pro Arzt nur ein voller Versorgungsauftrag, auch bei Doppelzulassung
apotheken-muenchen.com, 7.4.2011. Zwar hat der Gesetzgeber niedergelassenen Ärzten in den vergangenen Jahren viele neue Möglichkeiten hinsichtlich der Ausübung ihrer vertragsärztlichen Tätigkeit eingeräumt. Zwei oder gar mehr volle Versorgungsaufträge kann ein Arzt aber nach wie vor nicht erhalten. weiterlesen
Praxisbeispiel: Lohnsteuerabzug durch einen Dritten
Ärzte sind in Zeiten zunehmender Diversifizierung vermehrt bei mehreren Arbeitgebern angestellt. Im Praxisfall war ein Arzt bei einem Krankenhaus beschäftigt und gleichzeitig bei einem MVZ. weiterlesen
Pro Arzt nur ein voller Versorgungsauftrag, auch bei Doppelzulassung
Zwar hat der Gesetzgeber niedergelassenen Ärzten in den vergangenen Jahren viele neue Möglichkeiten hinsichtlich der Ausübung ihrer vertragsärztlichen Tätigkeit eingeräumt. Zwei oder gar mehr volle Versorgungsaufträge kann ein Arzt aber nach wie vor nicht erhalten. weiterlesen
Abrechnungsbetrug: Sofortige Zulassungsentziehung gerechtfertigt?
Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) haben sich mit der Frage befasst, ob grobe Pflichtverletzungen durch bei einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) angestellte Ärzte eine sofortige Entziehung der Zulassung für das MVZ rechtfertigen.ch bei einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) angestellte...
MVZ-Gründung nicht zu lange aufschieben
Neurologie-Psychiatrie, 1/2010. Niedergelassene Ärzte, die planen, mit anderen Leistungserbringern ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) (mehr …)
Vergütungsanspruch für präoperative Leistungen
Ambulante Operationen stellen – bei rechtlich einwandfreier Strukturierung – eine interessante und häufig beanspruchte Form der Kooperation zwischen Arzt und Krankenhaus dar. Die Abrechnung solcher Leistungen (mehr …)
BSG: Keine "integrierte" Versorgung innerhalb eines Krankenhauses
Das Bundessozialgericht hat in mehreren Entscheidungen zu der Frage Stellung bezogen, ob es sich bei Verträgen, die lediglich ein Krankenhaus zum Vertragspartner und sowohl stationäre als auch ambulante Leistungen zum Inhalt hatten, um integrierte Versorgung im Sinne der §§ 140a...
Auch MVZ können belegärztliche Leistungen erbringen
Immer wieder wird von Seiten einiger Kassenärztlichen Vereinigungen bzw. ihrer Zulassungsausschüsse die Auffassung vertreten, Medizinische Versorgungszentren könnten nicht zur Erbringung belegärztlicher Leistungen durch die bei ihr angestellten Ärzte zugelassen werden. (mehr …)
Vorsicht bei Kooperationen zwischen Krankenhaus und Niedergelassenen
Die Liberalisierung des Vertragsarztrechts hat in den letzten Jahren die Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung zwar nicht beseitigt, aber durchlässig gemacht. Dennoch empfiehlt es sich für beide Partner, (mehr …)
Diskussion über Ausdehnung der stationären Leistungserbringer in den ambulanten Sektor
Die Diskussion um die Tätigkeit von stationären Leistungserbringern im ambulanten Bereich hat eine neue Wendung erfahren: drei Onkologen und 13 Kinderkardiologen haben sich zusammengeschlossen und gegen die Norm des § 116 b SGB V Verfassungsbeschwerde eingelegt. (mehr …)