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Kassenärztliche Vereinigung
Kassenärztliche Vereinigung
Kassenärzte können Ansprüche gegen KV und KZV auch an Dritte abtreten
Der Bundesgerichtshof hat sich dem Bundessozialgericht angeschlossen und konkretisiert, wie es funktioniert: Der Erwerber der Forderung muss auf seine Informationsrechte verzichten. (mehr …)
Ärzte dürfen Kassenpatienten nicht telefonisch beraten
Wer krank ist, sitzt ungern lange im Wartezimmer. Einfacher scheint es, kurz beim Arzt anzurufen und sich telefonisch beraten zu lassen. Doch das hat das Sozialgericht München nun verboten. (mehr …)
Nachzahlungen aus der Kassenärztlichen Vereinigung
München - Erfolgt eine Nachzahlung aus der Kassenärztlichen Vereinigung in mehreren Veranlagungszeiträumen in etwa gleich großen Teilbeträgen, sind diese nicht tarifbegünstigt. (mehr …)
Honorarrückforderung bei fehlender Genehmigung für eine Beschäftigung eines Arztes
München - Bei fehlender Genehmigung der Beschäftigung eines Arztes kann von der KV eine sachlich-rechnerische Berichtigung vorgenommen werden. Das Sozialgericht Marburg hat die Honorarrückforderung der KV Hessen gegen einen Internisten in Höhe von knapp 150.000 € bestätigt. (mehr …)
Praxissitzverlegung: Verlegung in einen wirtschaftlich attraktiven Standort
München - Die Genehmigung einer Praxissitzverlegung ist vom jeweiligen Versorgungsgrad der Arztgruppe im Stadtteil abhängig. Auf die Sprungrevision der klagenden Kassenärztlichen Vereinigung hat das Bundessozialgericht das Urteil des Sozialgerichts aufgehoben und den beklagten Berufungsausschuss zur Neubescheidung verurteilt (Urteil BSG vom...
Honorarrückforderung: Vorteilsgewährung führt zu Rückforderung von KV-Honoraren
München - Verstöße gegen das berufsrechtliche Verbot der Zuweisung gegen Entgelt führen zu Rückforderungen von KV-Honoraren. Ein Laborarzt vereinbarte mit einer Ärztin für Urologie, dass er ihr für jeden an ihn ausgestellten Überweisungsauftrag zu Laboruntersuchungen einen Betrag i.H.v. 0,50 DM...
GKV-Versorgungsstärkungsgesetz: Neue Regeln für die Ärzte
München, 14. Dezember 2015 - Die Ärzteschaft kommt nicht zur Ruhe. Wurden in der Vergangenheit die Rahmenbedingungen bereits regelmäßig geändert, rollt jetzt mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz eine neue Welle der Veränderung mit reichlich Zündstoff heran. Die aktuelle Änderung kam nun mit...