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Karenzentschädigung
Karenzentschädigung
Keine Karenzentschädigung bei Rücktritt vom Wettbewerbsverbot
Treten Arbeitgeber und Arbeitnehmer wirksam vom Wettbewerbsverbot zurück, muss der Arbeitnehmer keine Karenzentschädigung mehr zahlen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. (mehr …)
Wettbewerbsverbot für angestellte Ärzte nur mit Karenzentschädigung wirksam
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat aktuell klar gestellt, dass ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für angestellte Ärzte ohne Karenzentschädigung nichtig ist – also eine Entschädigung für das befristete Tätigkeitsverbot. Die Nichtigkeit gilt aber für beide Seiten! (mehr …)