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Geheimhaltungspflicht
Geheimhaltungspflicht
Für das Einschalten einer privatärztlichen Verrechnungsstelle ist keine Einwilligung mehr erforderlich
Viele Praxen holen Einwilligungserklärungen ihrer Patienten ein, wenn sie privatärztliche Verrechnungsstellen nutzen. Dies ist – auch mit der neuen Datenschutzgrundverordnung – nicht mehr notwendig. (mehr …)