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Fortbildungspflicht
Fortbildungspflicht
Weiterbildung: Keine Fortbildung – kein Honorar
Alle fünf Jahre müssen Vertragsärzte gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen, dass sie ihrer Fortbildungspflicht nachgekommen sind, sonst drohen Honorarkürzungen. (mehr …)
Wer keine Fortbildung macht, verliert seine Zulassung
Verstößt ein Vertragsarzt nachhaltig gegen seine Pflicht zur Fortbildung, kann dies im schlimmsten Fall zum Verlust der Zulassung führen. Das bekam nun ein Arzt aus München zu spüren. (mehr …)
Pflicht zur Fortbildung
München, 10.6.2014 – Vertragsärzte sind verpflichtet, alle fünf Jahre gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) den schriftlichen Nachweis zu erbringen, dass sie im zurückliegenden Fünfjahreszeitraum ihrer Fortbildungsverpflichtung nachgekommen sind. Gelingt der Nachweis für die vorangegangenen fünf Jahre nicht, kann die Fortbildung...