Die AOK Baden-Württemberg muss 1.240.000 Euro Bußgeld zahlen. Der Grund: Sie hat Werbung an Gewinnspielteilnehmer geschickt, die der werblichen Nutzung ihrer Daten nicht zugestimmt haben.
Für von der Corona-Pandemie betroffene Arztpraxen gibt es finanzielle Unterstützung. Nach dem Kurzarbeitergeld gibt es nun auch das Krankenhausentlastungsgesetz. Doch dafür ist das Kurzarbeitergeld anzurechnen.