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Anstellungsgenehmigung
Anstellungsgenehmigung
Praxisvertretung: Ausgeschiedene Ärztin kann sich selbst vertreten
Erst festangestellt, dann als Vertretung auf derselben Anstellungsgenehmigung? Das geht, sagt das Sozialgericht Marburg und erlaubt, dass eine Ärztin nach ihrer Kündigung die Vertretung für die unbesetzte Stelle übernimmt. (mehr …)
Ungenutzte Arztstelle kann nicht nachbesetzt werden
Wird eine Anstellungsgenehmigung nicht fristgerecht genutzt, lässt sich die Stelle auch nicht nachbesetzen. Das entschied das Sozialgericht München. (mehr …)
Gemeinschaftspraxen müssen Anstellungsgenehmigungen künftig für die gesamte Praxis beantragen
München – Anders als bisher „hängen“ Anstellungsgenehmigungen nun nicht mehr an einem einzelnen Partner, sondern wie andere Mitarbeiter auch, an der gesamten Praxis. Mit seinem Urteil vom 4.5.2016 (B 6 KA 24/15 R) beendet das BSG die bisherige Praxis der...