Sofortabschreibung von Hard- und Software: Steuerspareffekt für Ärzte
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Sofortabschreibung von Hard- und Software: Steuerspareffekt für Ärzte

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Gute Nachrichten für Ärzte, die ihre Praxis digitalisieren oder Computerhardware und Software kaufen wollen. Dafür gibt es jetzt eine Sofortabschreibung. Damit lässt sich noch in diesem Jahr Steuern sparen.

Das Bundesfinanzministerium hat auf die fortschreitende Digitalisierung reagiert: Es hat die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung neu auf ein Jahr festgelegt (BMF-Schreiben vom 26.02.2021). Dadurch lassen sich unter anderem Laptops, Computer und Softwareprogramme unabhängig von der Höhe der Anschaffungskosten bereits im ersten Jahr vollständig abschreiben. Bei selbstständigen Ärzten heißt das, dass sie die Kosten von neu angeschafften Computern, Praxissoftware und Co. nicht mehr verteilen müssen. Stattdessen können sie die Kosten für neue, digitale Praxisausstattung bereits im ersten Jahr vollständig als Betriebsausgaben abziehen. Dadurch erhalten Sie im Jahr 2021 einen unmittelbaren Steuerspareffekt.

Welche Wirtschaftsgüter begünstigt sind

Begünstigt ist die Computerhardware für die Arztpraxis. Damit gemeint sind Computer, Laptops, Work-/Dockingstations, externe Netzteile sowie Peripheriegeräte, wie Drucker, Scanner, Beamer oder Bildschirme. Die einjährige Nutzungsdauer gilt zudem für Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und -verarbeitung. Dazu gehören neben Standardanwendungen auch auf den individuellen Nutzer abgestimmte Anwendungen wie ERP-Software, Praxissoftware oder sonstige Anwendungssoftware zur Unternehmensverwaltung oder Prozesssteuerung in der Arztpraxis.

Die einjährige Nutzungsdauer gilt für alle Wirtschaftsgüter, die Praxisinhaber seit dem 01.01.2021 gekauft haben. Auch noch im Anlageverzeichnis enthaltene Restbuchwerte, die Ärzte in früheren Wirtschaftsjahren angeschafft und deren Kosten sie verteilt haben, lassen sich 2021 vollständig abschreiben.

„Nutzen Sie die Chance und investieren Sie bei vorhandener Liquidität in eine neue Praxissoftware oder in Computerhardware. Dadurch können Sie die Steuerlast im Jahr 2021 mindern und einen weiteren Schritt in Richtung digitale Arztpraxis gehen“, rät Stefan Leimgruber, Steuerberater bei Ecovis in Rosenheim.

Stefan Leimgruber, Steuerberater bei Ecovis in Rosenheim

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