Sektorale Heilpraktikererlaubnis für „Diplom-Ergotherapeutin (FH)“

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München – Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat einer Ergotherapeutin bestätigt, dass sie – nach entsprechender Ausbildung und Prüfung  – Anspruch auf eine beschränkte Heilpraktikererlaubnis hat (9 S 1034/15).
Ergotherapie ohne ärztliche Verordnung ist eine heilkundliche Tätigkeit, die ohne Erlaubnis nicht ausgeübt werden darf. Das Ergotherapeutengesetz und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten setzt nach Auffassung des Gerichts einen hinreichenden Rahmen des Berufsbilds des Ergotherapeuten, um eine auf dieses Gebiet beschränkte Heilpraktikererlaubnis bekommen zu können. Auch die Ausgestaltung des Berufsbildes als „Heilhilfsberuf“ steht der eigenverantwortlichen Tätigkeit auf diesem Gebiet nicht entgegen. Bei entsprechender Sachkunde kann deswegen – zumindest in Baden Württemberg – auch Ergotherapeuten eine sektorale Heilpraktikererlaubnis erteilt werden.
Daniela Groove, Rechtsanwältin bei Ecovis in München

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