Das plant die Regierung für Ärzte und Apotheker
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Das plant die Regierung für Ärzte und Apotheker

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Die Bundesregierung arbeitet gerade an neuen Gesetzesentwürfen rund um die Sozialversicherung. Rechnet man alle neuen Pläne zusammen, steigen die Lohnnebenkosten deutlich an.

Die Pläne der Regierung ab 2019:

  • Rentenversicherung: Laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil soll das Rentenniveau bis 2025 nicht unter 48 Prozent fallen. Gleichzeitig soll der Rentenversicherungsbeitrag nicht über 20 Prozent steigen. Aktuell liegt er bei 18,6 Prozent. Voraussichtlich werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer erst ab 2020 stärker belastet.
  • Arbeitslosenversicherung: Die Beiträge sollen von 3,0 auf 2,6 Prozent sinken; befristet bis Ende 2022 sogar auf 2,5 Prozent. Da sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag teilen, zahlt in den kommenden vier Jahren jeder 1,25 Prozent.
  • Gesetzliche Pflegeversicherung: Laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sollen die Beiträge auf 3,05 Prozent (für Kinderlose auf 3,3 Prozent) steigen. Dieser Anstieg würde die Entlastung durch die niedrigeren Arbeitslosenbeiträge neutralisieren, da diese um 0,5 Prozent sinken.
  • Gesetzliche Krankenversicherung: Ab kommendem Jahr sollen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag wieder teilen. Für Arbeitgeber bedeutet dies zwischen 0,3 und 0,9 Prozent höhere Kosten. Die genaue Höhe ist abhängig von der Krankenkasse.

Was ändert sich speziell für Ärzte und Apotheker?

Die Beiträge zum Versorgungswerk der Ärzte und Apotheker entsprechen dem Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung. Damit ist auch hier bis 2025 mit einem Beitragssatz von 20 Prozent zu rechnen. Ab 2020 müssen sich Ärzte und Apotheker auf höhere Beiträge einstellen.

Was bedeuten die Pläne für Arbeitgeber?

„Wenn die Regierung ihre Pläne so umsetzt, wird es teurer“, sagt Andreas Munk, Steuerberater bei Ecovis in Landsberg. Beschäftigt ein Arzt beispielsweise eine Arzthelferin für 2.200 Euro brutto, müsste er ab 2019 folgende Lohnkosten zahlen:

  Arbeitgeberanteil Sozialversicherung Lohnkosten
  2018 2019 2018 2019
Bruttolohn     2.200,00 € 2.200,00 €
Rentenversicherung 9,30 % 9,30 % 204,60 € 204,60 €
Arbeitslosenversicherung 1,50 % 1,25 % 33,00 € 27,50 €
Krankenversicherung
(Zusatzbeitrag 1,0 %)
7,30 % 7,80 % 160,60 € 171,60 €
Pflegeversicherung 1,275 % 1,525 % 28,05 € 33,55 €
Lohnkosten gesamt               2.626,25 € 2.637,25 €

Pro Monat müssen Chefs elf Euro mehr Lohnnebenkosten für einen Arbeitnehmer zahlen, im Jahr hochgerechnet sind das schon 132 Euro. „Je nachdem wie viele Arbeitnehmer in einem Unternehmen sind, wird es für den Arbeitgeber schnell teuer“, sagt Ecovis-Experte.
Andreas Munk, Steuerberater bei Ecovis in Landsberg

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