Notärztliche Betreuung bei Veranstaltungen ist umsatzsteuerfrei
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Notärztliche Betreuung bei Veranstaltungen ist umsatzsteuerfrei

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Notärztliche Bereitschaftsdienste bei Sport- und ähnlichen Veranstaltungen sind Heilbehandlungen in der Humanmedizin. Deshalb sind diese Umsätze steuerfrei.

Sachverhalt

Der Kläger ist Arzt und erzielte sowohl umsatzsteuerpflichtige als auch umsatzsteuerfreie Umsätze. Er war unter anderem bei einem Bereitschaftsdienst für Sport- und Freizeitveranstaltungen tätig. Er musste das Veranstaltungsgelände im Vorfeld kontrollieren und die Verantwortlichen im Hinblick auf mögliche Gesundheitsgefährdungen beraten. Während der Veranstaltung sollte der Arzt bei regelmäßigen Rundgängen frühzeitig Gefahren und gesundheitliche Probleme der anwesenden Personen erkennen. Außerdem sollte er bei Bedarf ärztliche Untersuchungen und Behandlungen von Patienten durchführen.
Die Finanzverwaltung und das Finanzgericht waren der Auffassung, dass die Leistungen im Zusammenhang mit den Bereitschaftsdiensten nicht unter die Steuerbefreiung fallen (§ 4 Nr. 14 Buchst. a UStG). Der Grund: Der Arzt leistete gegenüber dem Veranstalter, also dem Leistungsempfänger, nur seine Anwesenheit und Einsatzbereitschaft. Dies allein würde nicht ausreichen, um die Umsatzsteuerbefreiung beanspruchen zu können.

Die Entscheidung des Gerichts

Der Bundesfinanzhof entschied anders als das Finanzgericht zuvor. Notdienstleistungen eines Arztes sind steuerfreie Heilbehandlungen in der Humanmedizin (§ 4 Nr. 14 Buchst. a UStG). Laut Richter sollen die Leistungen dazu dienen, die gesundheitlichen Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen, um sofort geeignete Maßnahmen einleiten und damit einen größtmöglichen Erfolg einer (späteren) Behandlung sicherstellen zu können (Urteil vom 2.8.2018 – V R 37/17).

Das bedeutet das Urteil für Sie

Auch wenn ein Arzt Leistungen nicht gegenüber Patienten oder einer Krankenkasse erbringt, sind diese steuerfrei. „Denken Sie also daran, notärztliche Leistungen ohne Umsatzsteuer abzurechnen“, sagt Ecovis-Steuerberater Kay Pampel.
Kay Pampel, Steuerberater bei Ecovis in Halle

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