Neuregelung für Krankenkassen und Ergotherapeuten: Rahmenempfehlung in Kraft getreten

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München – Der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Verband der Ergotherapeuten e. V. (DVE) haben eine neue Rahmenempfehlung für Ergotherapeuten beschlossen, die zum 01. Mai 2016 in Kraft getreten ist.

Was ist eine Rahmenempfehlung?
Die Rahmenempfehlung nach § 125 Abs. 1 SGB V ist Grundlage für Verträge zwischen Krankenkassen und der DVE. Ziel dieser Empfehlungen ist es, eine im ganzen Bundesgebiet eine qualitativ gleichwertige Versorgung zu gewährleisten. Voraussetzung für eine Rahmenempfehlung auf Bundesebene ist, dass die jeweiligen Heilmittelerbringer eine Spitzenorganisation auf Bundesebene haben.
Was wird geregelt?
Bislang gab es eine solche ausschließlich für Ergotherapeuten gültige Rahmenempfehlung nicht. Erstmals werden Vorgaben für die notwendigen Angaben der Heilmittelverordnung gemacht und einheitliche Regelungen zur Abrechnung bei Ergotherapeuten vorgeschrieben.
Zudem wurden auch die therapeutischen Leistungen neu formuliert. In der Leistungsbeschreibung der Ergotherapie sind Leistungspositionen, Therapieziele und Indikationen mithilfe des ICF-Codes (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) neu gestaltet worden. Beispielsweise wurden neue Positionsnummern für die Abrechnung von Leistungen, die weder Einzeltherapie noch Gruppentherapie sind, eingeführt. Die ergotherapeutischen Ziele sollen dadurch den Patienten und Ärzten klarer werden.
In der Rahmenempfehlung sind insbesondere zu folgenden Punkten Regelungen getroffen:

  • Inhalt der einzelnen Heilmittel einschließlich Umfang und Häufigkeit ihrer Anwendungen im Regelfall sowie deren Regelbehandlungszeit,
  • Maßnahmen zur Fortbildung und Qualitätssicherung, die die Qualität der Behandlung, der Versorgungsabläufe und der Behandlungsergebnisse umfassen,
  • Inhalt und Umfang der Zusammenarbeit des Heilmittelerbringers mit dem verordnenden Vertragsarzt,
  • Vorgaben für die notwendigen Angaben der Heilmittelverordnung sowie einheitliche Regelungen zur Abrechnung,
  • Maßnahmen der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung und deren Prüfung und
  • Vorgaben für Vergütungsstrukturen.

Wo gibt es weitere Informationen?
Die Rahmenempfehlungen für Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Podologen und Stimm-, Sprech- und Sprachtherapeuten können auf der Homepage des GKV Spitzenverbands abgerufen werden (www.gkv-spitzenverband.de).
Helmut Reitberger, Steuerberater bei Ecovis in Erding, helmut.reitberger@ecovis.com

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