Wann ein Laborarzt einen Gewerbebetrieb führt

Wann ein Laborarzt einen Gewerbebetrieb führt

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Delegiert ein freiberuflicher Laborarzt Untersuchungen vollständig an seine Mitarbeiter, ist er nicht eigenverantwortlich tätig.

Hintergrund

In einem Labor führten die fachlich ausgebildeten Mitarbeiter ein Vorscreening durch, das zu keinem auffälligen Befund führte. Der Laborarzt nahm diese Untersuchungsaufträge und deren Ergebnisse nach dem üblichen betrieblichen Arbeitsablauf weder zur Kenntnis noch prüfte er sie auf Plausibilität. Die Folge: Der Bundesfinanzhof entschied daher, dass der freiberufliche Laborarzt laut Einkommensteuergesetz nicht eigenverantwortlich tätig ist (i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG). Er würde also nicht mehr Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (§ 18 EStG), sondern Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) erzielen (Urteil vom 12.06.2018, VIII B 154/17).

So begründete das Gericht seine Entscheidung

Man muss die wesensmäßigen Unterschiede zwischen Laborarzt und gemeinem Arzt (persönlicher Dienst am Patienten) berücksichtigen. Eine eigenverantwortliche Tätigkeit ist nur möglich, wenn

  • der Laborarzt als Betriebsinhaber nach den entwickelten spezifischen Kriterien jeden eingegangen Untersuchungsauftrag nach Inhalt und Fragestellung zur Kenntnis nimmt,
  • die Bearbeitung durch die zuständigen Abteilungen sowie die Auswahl und Anwendung der Untersuchungsmethoden kontrolliert
  • und die Plausibilität des Ergebnisses nachprüft.

Ein vollständiges Delegieren bei unauffälligem Befund ist dabei nicht zulässig. Der Laborarzt muss jeden einzelnen Auftrag zur Kenntnis nehmen und den Befund abschließend auswerten.

Praxishinweis

Im Einzelfall hängt die Entscheidung wesentlich von der Anzahl der Untersuchungsaufträge ab. Außerdem ist zu prüfen, ob es noch möglich ist, jeden einzelnen Fall zur Kenntnis zu nehmen und den Befund abschließend auszuwerten. „Auf die persönliche Mitarbeit an jedem Untersuchungsauftrag lässt sich trotz fortschreitender Technisierung nicht verzichten“, sagt Mandy Goldmann, Steuerberaterin bei Ecovis in Dresden.
Mandy Goldmann, Steuerberaterin bei Ecovis in Dresden

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