Zu teuer? Kasse darf Behandlung deswegen nicht ablehnen
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Zu teuer? Kasse darf Behandlung deswegen nicht ablehnen

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Lässt sich eine lebensbedrohliche Krankheit hierzulande nicht behandeln, muss die Krankenversicherung die ausländische Behandlung bezahlen, auch wenn sie sehr teuer ist.

Der Fall: Ein schwer erkrankter Junge

Das Sozialgericht Bremen hatte über den Fall eines schwer erkrankten Jugendlichen zu entscheiden: Er hatte einen angeborenen Herzfehler. Daraus entwickelte sich eine Bronchitis fibroplastica. Bei dieser Krankheit wird Eiweiß in die kleinen Bronchien gedrückt, was zu lebensbedrohlichen Erstickungsanfällen führt. In Deutschland gab es keine Behandlungsmethode dagegen. Ein Arzt in den USA hatte eine neuartige Methode entwickelt, für die er allerdings umgerechnet 300.000 Euro verlangte.
Das war der Versicherung zu viel. Außerdem entspreche die Behandlung nicht dem anerkannten Stand der Medizin und die Preisgestaltung des Behandlers sei undurchsichtig: Er verlange 400.000 Dollar, bei Vorauszahlung nur 200.000 Dollar.

Das Urteil des Gerichts

All dies ließ das Sozialgericht nicht gelten (Urteil vom 23.10.2018, S 8 KR 263/17). Die Richter verurteilten die Versicherung zur Übernahme der Behandlungskosten. Sowohl die behandelnden Ärzte in Deutschland als auch der Medizinische Dienst der Krankenversicherung hatten zuvor festgestellt, dass die Behandlung notwendig sei. „Das Krankenversicherungsrecht kennt keine Beschränkung wegen hoher Kosten“, erklärt Ecovis-Rechtsanwalt Tim Müller.
Tim Müller, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht bei Ecovis in München

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