Kostendeckelung beim Kfz-Leasing: Sonderzahlungen auf die gesamte Laufzeit verteilen
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Kostendeckelung beim Kfz-Leasing: Sonderzahlungen auf die gesamte Laufzeit verteilen

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Die Kostendeckelung greift, wenn die tatsächlichen Kosten eines Firmenwagens den pauschalen Nutzungswert nicht übersteigen. Das hat jetzt der Bundesfinanzhof in einem Urteil bestätigt. Allerdings müssen Leasingnehmer die Sonderzahlungen jedes Jahr anteilig in die Gesamtkosten mit einbeziehen.

Steuersparmodell für Leasingnehmer

Einnahmen-Überschussrechner überwiesen bislang vor Beginn des Leasingvertrags gern eine Sonderzahlung, die sie als Betriebsausgaben absetzten. Damit reduzierten sie ihre jährlichen Leasingraten. Die privaten Fahrten versteuerten sie pauschal mit der Ein-Prozent-Methode. Sie begrenzen dann aber die Entnahme auf die insgesamt tatsächlich entstandenen Kosten – was als Kostendeckelung bekannt ist. Der Privatanteil wurde auf Basis der tatsächlichen Kosten versteuert, weil das günstiger war.

Zur Erläuterung: Übersteigen die Beträge nach der Ein-Prozent-Regelung, zusammen mit den nicht abziehbaren Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie für Familienheimfahrten, die insgesamt entstandenen Aufwendungen, dürfen Steuerzahler die tatsächlichen Gesamtkosten deckeln. Das heißt: Die tatsächlichen Kosten bilden dann die Höchstgrenze für die zu versteuernde Entnahme.

Der Fall

Eine Zahnarztpraxis, die Ihren Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung ermittelte, leaste für drei Jahre einen Firmenwagen. Gleich zu Beginn war eine Leasingsonderzahlung in Höhe von 21.000 Euro fällig. Für die private Nutzung ergab sich nach der pauschalen Wertermittlung ein steuerpflichtiger Betrag von 13.000 Euro im Jahr. Die Ärzte nahmen eine Kostendeckelung auf 8.000 Euro im ersten, 10.000 Euro im zweiten und 9.000 Euro im dritten Leasingjahr vor. Die Leasingsonderzahlung bezogen sie dabei nicht anteilig ein – und genau darum ging es in dem Verfahren.

Die Gesamtkosten inklusive der anteiligen Leasingsonderzahlung überstiegen hier die Beträge der Pauschalmethode. Das Finanzamt setzte daher ein Prozent vom Bruttolistenpreis als Bemessungsgrundlage für die Entnahme an.

Pauschaler Wert Vgl. tatsächliche Gesamtkosten
Jahr 1%-Regelung Fahrten Wohnung / Praxis Summe Kosten Leasing-Sonderzahlung
2012 6.000 7.000 13.000 < 15.000 8.000 7.000
2013 6.000 7.000 13.000 < 17.000 10.000 7.000
2014 6.000 7.000 13.000 < 16.000 9.000 7.000

Das Urteil

Der Bundesfinanzhof entschied, dass der Leasingnehmer die Leasingsonderzahlung periodengerecht auf den gesamten Leasingzeitraum aufteilen muss. Erst dann lässt sich prüfen, ob die Kostendeckelung greift (Az. VIII R 26/20, Urteil vom 17.05.2022).

Das sollten Sie beachten

Die Ärzte wollten für die Kostendeckelung das Zufluss- /Abflussprinzip anwenden, wie es bei Einnahmenüberschuss-Rechnern sonst auch üblich ist. Danach wäre die Leasingsonderzahlung nur im ersten Jahr ihrer Zahlung in die Vergleichsberechnung einzubeziehen. Die Richter stellten aber klar, dass dieses Prinzip bei der Kostendeckelung nicht greift. Jenseits dessen ist die Leasingsonderzahlung aber weiterhin im Jahr der Zahlung in voller Höhe als Betriebsausgabe absetzbar.

„Unterm Strich hat das Modell der Kostendeckelung bei Leasingsonderzahlungen mit dem Urteil deutlich an Attraktivität verloren, nachdem der Bundesfinanzhof die Sichtweise der Finanzverwaltung bestätigt hat. Einnahmen-Überschussrechner sollten bei Anschaffung eines neuen Leasingwagens mit dem Steuerberater veranschlagen, wie hoch die Gesamtkosten in etwa ausfallen. In der Regel kann man davon ausgehen, dass die Kostendeckelung bei Neuwagen eher nicht funktionieren kann. Meist sind die Gesamtkosten inklusive der anteiligen Sonderzahlungen höher als der pauschale Wertansatz“, sagt Ecovis-Steuerberater Thorsten Blümel in Aschaffenburg.

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