Keine Steuern auf pauschalierte Tagessätze einer Privatklinik

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Laut Urteil 14 K 2883/10 des FG Baden Württemberg vom 28.11.2012, sind pauschalierte Tagessätze einer Privatklink  für privatversicherte Patienten in voller Höhe steuerfrei. Diese Umsatzsteuerbefreiung resultiert aus der Vorausetzung einer besseren sozialen Vergleichbarkeit mit gesetzlichen Krankenhäusern.

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