Kassenbericht: Nur Bares ist Bares?

Kassenbericht: Nur Bares ist Bares?

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Erfassen Ärzte im Kassenbericht EC-Kartenumsätze, kann dies ein formeller Mangel sein.
Hintergrund
Es ist tägliche Praxis, dass Freiberufler die EC-Kartenumsätze in ihrer Barkasse als Einnahmen erfassen und gleichzeitig als Ausgaben wieder austragen. Somit wird aus Sicht des Kassenbuchschreibers jeder Vorgang gewürdigt, erfasst und im Saldo stimmt der Kassenbestand auch wieder.
Dies sieht das Bundesfinanzministerium (BMF) jedoch anders und stellt klar, dass die baren und unbaren Geschäftsvorfälle getrennt von einander zu verbuchen sind. Sonst würde es sich um einen formellen Mangel der Buchhaltung handeln, der im Einzelfall zum Verwerfen der (gesamten) Buchhaltung führen würde.
Entscheidung
Das BMF hat nochmals erklärt, dass bare und unbare Geschäftsvorfälle getrennt zu verbuchen sind. Hier konkretisiert das BMF sein Schreiben vom 14.11.2014 (IV A 4 – S 0316/13/10003 – 09 Tz 55) zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff – GoBD. Im Kassenbuch seien nur die Bareinnahmen und die Barausgaben zu erfassen. Die Erfassung unbarer Geschäftsvorfälle im Kassenbuch stelle laut Abgabenordnung einen formellen Mangel dar und widerspräche dem Grundsatz der Wahrheit und Klarheit einer kaufmännischen Buchführung (§146 Abs. 1 AO).
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) kritisiert die Auffassung des BMF. Er vertritt die Meinung, dass gerade die Ersterfassung von EC-Kartenumsätzen in der Kasse für Klarheit vor allem hinsichtlich der getrennten Erfassung von 7 und19-prozentigen Umsätzen dient. Außerdem stehe dem strikten Buchungsformalismus des BMF kein entsprechender Mehrwert gegenüber, da letztendlich durch das gleichzeitige Erfassen als Ausgabe der EC-Kartenumsätze immer der richtige bare Kassensaldo ausgewiesen wird.
Praxishinweis
Sollte der Betriebsprüfer die Erfassung unbarer Geschäftsvorfälle als formellen Mangel beanstanden, hat der Prüfer im ersten Schritt dem BMF genüge getan.  „Doch das BMF sagt eindeutig auch hier, dass die steuerrechtliche Würdigung des Sachverhaltes von den Umständen des Einzelfalls abhängt“, sagt Kathrin Witschel, Steuerberaterin bei Ecovis in Chemnitz.
Die Hoffnung bleibt, dass das BMF sich der Ansicht des DStV anschließt.
Kathrin Witschel, Steuerberaterin bei Ecovis in Chemnitz
Mehr zum Thema Kasse finden Sie in unserem Video.

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