Infoverordnung: Auf Nummer Sicher gehen

1 min.

Neue Vorschriften: Seit Mai ist die Dienstleistungs-Informationsverordnung in Kraft, die von Freiberuflern und Dienstleistern Extra-Angaben verlangt. Aber gelten die neuen Regeln auch für Ärzte? Hier herrscht noch Unklarheit. Zwar macht die Richtlinie eine Ausnahme für Tätigkeiten aus dem Gesundheitswesen, darunter Diagnose und kurative Behandlung. Andere Angebote, zum Beispiel plastische Chirurgie, einige IGeL- und sämtliche Wellness-Leistungen, fallen jedoch nicht unter die Ausnahmeregelung.

Ärzte, die in diesen Bereichen aktiv sind, müssen sich also auf jeden Fall an die Verordnung halten. Aber auch alle anderen Ärzte sollten auf Nummer Sicher gehen, solange es keine einschlägige Rechtsprechung gibt – also Name, Anschrift, Registergericht, Approbationsbehörde, Umsatzsteuernummer, Berufsbezeichnung, Ärztekammer, Haftpflichtversicherung, AGB und weitere Angaben komplett als Aushang und auf der Praxis-Webseite veröffentlichen.

Das Wichtigste für Heilberufler aus Steuern und Recht - jetzt anmelden!