Höhe der Nachzahlungszinsen ist immer noch verfassungsgemäß

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Die Höhe der Nachzahlungszinsen für die Einkommensteuer von 6 Prozent in den Jahren 2012 bis 2015 ist noch immer verfassungsgemäß. Das hat das Finanzgericht Münster entschieden.
Zum Hintergrund: Ein Ehepaar musste für 2010 und 2011 Einkommensteuer nachzahlen. Das Finanzamt verlangte Nachzahlungszinsen. Die Eheleute wehrten sich gegen die Höhe der Verzinsung und klagten. Diese sei in der derzeit kontinuierlichen Niedrigzinsphase nicht mehr realistisch und damit verfassungswidrig. Das Finanzgericht Münster wies die Klage zurück. Die gesetzliche Verzinsungsregelung sei verfassungsgemäß (Urteil vom 17.08.2017, Az. 10 K 2472/16). „Mit einem festen Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat beziehungsweise 6 Prozent pro Jahr für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen hat der Gesetzgeber den Rahmen für eine verfassungsrechtlich zulässige Typisierung nicht überschritten“, sagt Rainer Sievert, Steuerberater bei Ecovis in Lichtenfels. Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Streitfrage hat der Senat allerdings die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
Rainer Sievert, Steuerberater bei Ecovis in Lichtenfels

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