Große Arztpraxen und Apotheken brauchen externen Datenschutzbeauftragten

Große Arztpraxen und Apotheken brauchen externen Datenschutzbeauftragten

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Arztpraxen, Apotheken, Physiotherapiepraxen sowie Berufsausübungsgemeinschaften, die inklusive Chef mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen, brauchen einen Datenschutzbeauftragten.
Darauf hat sich die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes (DSK) geeinigt. Bei ihrem Treffen am 26. April 2018 haben die obersten Datenschutzbehörden eine weitere Verschärfung beschlossen: Die DSK schreibt denjenigen Arztpraxen oder Berufsausübungsgemeinschaften eine Datenschutzfolgenabschätzung vor, bei denen ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu erwarten ist. Zudem müssen sie einen Datenschutzbeauftragter benennen, auch wenn dort weniger als zehn Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu tun haben.
Die komplette Veröffentlichung lesen Sie hier. Bei Fragen zum Thema externe Datenschutzbeauftragte bekommen Sie Unterstützung von den Ecovis-Datenschutzberatern.

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