GKV-Finanzstabilisierungsgesetz: Kein Geld mehr für die Aufnahme neuer Patienten?
Patient und Arzt vor Monitor

GKV-Finanzstabilisierungsgesetz: Kein Geld mehr für die Aufnahme neuer Patienten?

3 min.

Das Bundeskabinett hat dem Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes am 27.07.2022 zugestimmt. Denn die Bundesregierung sieht vor dem Hintergrund leerer Kassen und massiv steigender Kosten für die gesetzlichen Krankenversicherer (GKV) dringenden Handlungsbedarf. Sie will die Krankenkassen entlasten und gleichzeitig die Krankenkassenbeiträge erhöhen.

Neben anderen Maßnahmen sieht der Gesetzentwurf den Wegfall der extrabudgetären Vergütung für die Aufnahme von Neupatienten vor. Diese war im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) so festgelegt.

Rückschlag für eine schnelle und flächendeckende Patientenversorgung

Das TSVG gibt es erst seit Mai 2019. Der Gesetzgeber wollte damit eine schnellere Terminvergabe für gesetzlich Versicherte erreichen und die Versorgung in ländlich geprägten Regionen verbessern. „Dass die Neupatientenregelung wegfallen soll, ist ein massiver Rückschlag auf dem Weg zu einer schnellen und flächendeckenden Versorgung der Patienten“, meint Larissa von Paulgerg, Datenschutzexpertin bei Ecovis in München.

Der Unmut der Ärzteschaft ist nicht mehr zu überhören. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat am 11.08.2022 die Ärzte zu einer Unterschriftenaktion aufgerufen. Zusammen mit einem Protestschreiben will sie die Unterschriften an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach übergeben.

Geplante Maßnahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes:

  • Finanzreserven: Vorhandene Finanzreserven der Krankenkassen werden mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen. Zudem wird die Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds halbiert. Durch die Halbierung der Obergrenze für die Liquiditätsreserve lassen sich übersteigende Mittel für höhere Zuweisungen an die Krankenkassen nutzen, um die Finanzierungslücke weiter zu schließen.
  • Bundeszuschuss: Der bestehende Bundeszuschuss zur GKV wird von 14,5 Milliarden Euro für 2023 um 2 Milliarden Euro erhöht.
  • Darlehen Bund: Der Bund gewährt der GKV ein unverzinsliches Darlehen für 2023 von 1 Milliarde Euro an den Gesundheitsfonds.
  • Für das Jahr 2023 ist ein um 5 Prozentpunkte erhöhter Herstellerabschlag, insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel, vorgesehen.
  • Reform AMNOG (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz): Mittelfristig wirkende strukturelle Änderungen der Preisbildung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen und ergänzenden Maßnahmen zur Dämpfung des Ausgabenanstiegs.
  • Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 Euro auf 2 Euro je Arzneimittelpackung (auf zwei Jahre befristet).
  • Das Preismoratorium bei Arzneimitteln wird bis Ende 2026 verlängert.
  • Konkretisierung der im Pflegebudget berücksichtigungsfähigen Berufsgruppen.
  • Begrenzung des Honorarzuwachses für Zahnärztinnen und Zahnärzte.
  • Der Zusatzbeitrag für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler steigt: Auf Grundlage der Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises im Herbst wird das Bundesministerium für Gesundheit den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung festlegen. Eine Anhebung des Zusatzbeitrags um 0,3 Prozentpunkte ist derzeit nicht unrealistisch.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:

https://www.ecovis.com/medizin/diese-neuerungen-bringt-das-tsvg/

Das Wichtigste für Heilberufler aus Steuern und Recht - jetzt anmelden!