Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken beschlossen

Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken beschlossen

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Mit dem Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOSG) will der Gesetzgeber Apotheken vor der Online-Konkurrenz schützen. Zentraler Inhalt des Gesetzes sind das Verbot von Rabattanreizen bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln für gesetzlich Versicherte und mehr Geld für weitere Dienstleistungen. Das Gesetz soll voraussichtlich im Dezember 2020 in Kraft treten.

Was das VOSG beinhaltet

In Zukunft soll für gesetzlich Versicherte bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln überall der gleiche Preis gelten – egal ob bei Versandapotheken oder bei der Apotheke um die Ecke. Das bedeutet, dass Versandapotheken beim Kauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln künftig keine Boni und Rabatte mehr gewähren dürfen. Damit gilt in Zukunft stets der gleiche Preis, unabhängig davon, wo ein Medikament gekauft wurde. Auch ausländische Versandapotheken werden hierdurch zur Einhaltung der bundesweiten Preisbindung bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln gezwungen. Erstmals wird nun auch festgelegt, dass Vertragsstrafen von bis zu 50.000 Euro oder ein Ausschluss von der Versorgung bis zur Dauer von zwei Jahren folgen können, sollte es zu Verstößen kommen.

Gesetzesentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will die flächendeckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch Vor-Ort-Apotheken stärken. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 29.10.2020 beschlossen und einer zusätzlichen „Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung“ zugestimmt.

Hintergrund ist laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, dass gerade die derzeitige Situation in der Corona-Pandemie gezeigt hat, dass die Apotheken vor Ort unverzichtbar für die Versorgung der Bevölkerung sind sowie für viele Patientinnen und Patienten eine wichtige Anlaufstelle. Um einen fairen Wettbewerb zwischen Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken zu gewährleisten und die Arzneimittelversorgung in der Stadt und auf dem Land zu sichern, sollen Apothekerinnen und Apotheker daher künftig mehr Geld für neue Dienstleistungen erhalten. Insgesamt bekommen die Apotheken zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen 150 Millionen Euro.

1. Mehr Geld für Notdienste und zusätzliche Dienstleistungen

Künftig gibt es mehr Geld für Nacht- und Notdienste und zur Kundenbindung zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen (wie Medikationsmanagement). Dazu zählen die intensive pharmazeutische Betreuung bei einer Krebstherapie oder die Arzneimittelversorgung von pflegebedürftigen Patienten in häuslicher Umgebung. So können beispielsweise in Zukunft Ärzte schwer chronisch kranken Patienten, die immer die gleiche Medikation benötigen, ein speziell gekennzeichnetes Rezept ausstellen, auf welches Apotheken dann bis zu drei weitere Male Arzneimittel abgeben können.

2. Mehr Kompetenzen bei Botendiensten und Grippeimpfungen

Mit einer weiteren Verordnung ist geplant, den Botendienst der Präsenzapotheke zu stärken. Dieser soll nicht mehr nur auf den Einzelfall begrenzt, sondern grundsätzlich auf Kundenwunsch zulässig sein. Außerdem bekommen Apotheken auf Botendienste für pflegebedürftige Patienten dauerhaft einen Zuschlag von 2,50 Euro je Lieferort und Tag zur Abrechnung bei den Krankenkassen.

Damit sich in Zukunft mehr Menschen gegen eine Grippe impfen lassen, dürfen künftig auch Apotheker nach vorheriger ärztlicher Schulung Erwachsene gegen Grippe impfen. Dies wird bereits in regionalen Modellvorhaben getestet.

Das bringt das VOSG

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs zwischen den ortsnahen Apotheken und den Versandapotheken leisten. „Bei rezeptfreien Medikamenten wird es aber auch weiterhin den seit vielen Jahren herrschenden freien Preiswettbewerb zwischen den Vor-Ort- und den Versandapotheken geben“, sagt Ecovis-Rechtsanwältin Heidi Regenfelder in München. Allerdings könnte das Gesetz ihrer Meinung nach auch Streit provozieren: „Ob die Versandapotheken die Bevorzugung der Vor-Ort-Apotheken so auf sich sitzen lassen werden, bleibt abzuwarten.“

Heidi Regenfelder, Rechtsanwältin bei Ecovis in München

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