Wer keine Fortbildung macht, verliert seine Zulassung

Wer keine Fortbildung macht, verliert seine Zulassung

1 min.

Verstößt ein Vertragsarzt nachhaltig gegen seine Pflicht zur Fortbildung, kann dies im schlimmsten Fall zum Verlust der Zulassung führen. Das bekam nun ein Arzt aus München zu spüren.
Das Sozialgericht München hat den Entzug der Zulassung eines Gynäkologen für wirksam und rechtmäßig erklärt (S 38 KA 205/16). Der Vertragsarzt hat in einem Zeitraum von mehr als fünf Jahren keine Fortbildungspunkte gesammelt. Das Gericht wertete dies als eine gröbliche Verletzung vertragsärztlicher Grundpflichten fest. Es erlaubte dem Arzt auch nicht, seine Fortbildungspunkte nachzureichen. : Dies sei nur innerhalb von zwei Jahren möglich.
Laut Verhältnismäßigkeitsgrundsatz müsse man außerdem das gesamte Verhalten des Vertragsarztes mitbewerten. Der betroffene Arzt hatte nicht nur fünf Erinnerungsschreiben ignoriert, sondern auch Honorarkürzungen in mehreren Quartalen von bis zu 25 Prozent hingenommen. Wer in diesem Maße Warnhinweise missachte, signalisiere, dass er nicht gewillt ist, seiner Fortbildungspflicht nachzukommen. „Der Zulassungsentzug als ultima ratio ist in diesem Fall also gerechtfertigt“, sagt Thomas G.-E. Müller, Rechtsanwalt bei Ecovis in München.
Thomas G.-E. Müller, Rechtsanwalt bei Ecovis in München

Das Wichtigste für Heilberufler aus Steuern und Recht - jetzt anmelden!