„Focus“-Ärztesiegel: Mediziner sollten damit nicht mehr werben
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„Focus“-Ärztesiegel: Mediziner sollten damit nicht mehr werben

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Das Magazin „Focus“ erstellt regelmäßig eine Liste der „Top-Mediziner“. Viele Ärzte freuen sich zwar, wenn sie hier genannt sind. Doch nach einem brandneuen Urteil ist Vorsicht geboten, das Siegel wegen eines Verstoßes gegen das Irreführungsverbot für eigene Zwecke zu nutzen. 

Hintergrund

Der Verbraucherschutzverein „Wettbewerbszentrale“ hatte den Burda-Verlag auf Unterlassung verklagt. Das Landgericht München I verbot jetzt dem Magazin „Focus“, das Siegel „Top-Mediziner“ zu verleihen. Es sieht einen Verstoß gegen das wettbewerbsrechtliche Irreführungsverbot (Urteil vom 13. Februar 2023, 4 HKO 14545/21).

Für die Richter entsteht der Eindruck einer neutralen und sachgerechten Prüfung der Ärzte. Tatsächlich erfolge die Bewertung aber vor allem auf Basis von Kollegenempfehlungen und Patientenbewertungen – also ausschließlich aufgrund subjektiver Elemente. Diese seien als Grundlage eines solchen „Prüfzeichens“ nicht geeignet. Die Verbraucher erwarten, dass eine neutrale und fachkundige Stelle die Mindestanforderungen anhand objektiver Kriterien gegencheckt. Die Verleihung des Siegels ist nach Auffassung der Richter auch nicht durch die Pressefreiheit gedeckt.

Das sollten Sie beachten

„Die Berufung ist zulässig. Trotzdem empfehlen wir unseren Mandantinnen und Mandanten, bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Rechtsstreits nicht mehr mit den Siegeln „Focus-Top-Mediziner“ und „Focus-Empfehlung“ zu werben“ sagt Tim Müller, Fachanwalt für Medizinrecht bei Ecovis in München. „Dies könnte ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht sein und zu Abmahnungen sowie zu Unterlassungsklagen von Kollegen oder Verbänden führen“, sagt Müller.

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