ECOVIS Med – Ausgabe 1/2016

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Aus dem Inhalt der aktuellen Ausgabe:

Eines der beherrschenden Themen, das Heilberufler aktuell bewegt, ist das „Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen“, das mit den neuen Straftatbeständen Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen eine vermeintlich bestehende Gesetzeslücke schließen soll. So weit so gut. Was die Branche jedoch ausgesprochen kritisch sieht ist, dass alle Heilberufler mit diesem Gesetz unter Generalverdacht gestellt werden und die Abgrenzung zwischen zulässigem Geschenk und strafbarer Bestechung unscharf geraten ist. Mehr über dieses brisante Thema erfahren Sie in unserer Schwerpunktgeschichte ab Seite 4.
Zwei kürzlich ergangene Urteile erfreuen Klinikbetreiber: Ein vor dem Sozialgericht München verhandelter Fall könnte Krankenhäusern, die Chemotherapien verabreichen, die Möglichkeit eröffnen, künftig ambulante Portanlagen abzurechnen (Seite 7). Über den steuerlichen Umgang mit Zytostatika hat der Bundesfinanzhof entschieden und klargestellt, dass die Verabreichung des Krebsmedikaments an ambulante Patienten als Heilbehandlung von der Umsatzsteuer befreit ist (Seite 11).
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