Dürfen Masseure und medizinische Bademeister medizinische Fußpflege durchführen?

1 min.

Bis zur Einführung des Gesetzes über den Beruf der Podologen war eine Vielzahl von Personen verschiedenster Qualifikationen im Bereich der medizinischen Fußpflege tätig, wie z.B. Orthopädieschuhmacher und Masseure. Ihre Ausbildungen im Bereich der Fußpflege waren oft kurz und qualitativ sehr unterschiedlich.
Mit der Schaffung des Berufs des Podologen wurde die Ausbildung bundesweit vereinheitlicht und eine qualifizierte medizinische Behandlung für Füße geschaffen.
Für bereits vor der Gesetzeseinführung tätige „Fußpfleger“, gab es die Möglichkeit innerhalb eines bestimmten Zeitraumes die Zulassung als Podologe zu erlangen. Je nach Ausbildungstand wurde für sie jedoch eine Ergänzungsprüfung bzw. komplette staatliche Prüfung erforderlich.
Dass jetzt nur noch reine Podologen medizinische Fußpflege durchführen dürfen, hat erst kürzlich ein „Masseur- und medizinischer Bademeister“ im Rahmen eines Rechtstreits erfahren. Er wollte wie schon in der Vergangenheit weiterhin podologische Behandlungen erbringen. Dies wurde ihm jedoch auch unter ?erücksichtigung des Grundrechts auf die Berufsfreiheit verweigert, da er die dazu erforderliche Ergänzungsprüfung nicht abgelegt hatte und der Zeitraum zur Nachholung abgelaufen war.
(LSG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 11.12.2008 – L 2 KN 26/05 KR)
Isabel Wildfeuer
mehr Informationen

Das Wichtigste für Heilberufler aus Steuern und Recht - jetzt anmelden!