Nichtärztliche Dialyseeinrichtungen sind umsatzsteuerfrei

Nichtärztliche Dialyseeinrichtungen sind umsatzsteuerfrei

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Seit 2015 sind Erbringer nichtärztlicher Dialyseeinrichtungen von der Umsatzsteuer befreit.
Hintergrund ist, dass Dialyse eine ärztliche Leistung mit zugleich nichtärztlichen Leistungsanteilen umfasst befreit (§ 4 Nr. 14 Buchst. b Doppelbuchst. hh UStG). So sind nichtärztliche Dialyseleistungen zum Beispiel

  • die technische Bereitstellung der Behandlungseinrichtung durch Anschaffung, Installation, Überlassung und Wartung aller für die Dialyseversorgung erforderlichen Geräte,
  • die Lieferung von Hilfsstoffen und Medikamenten,
  • die pflegerische Betreuung durch entsprechend ausgebildetes Pflegepersonal
  • die Entsorgung von Dialyseabfällen.

Über viele Jahre war in Deutschland die  ärztliche wie auch die nichtärztliche Dialyse-Dienstleistung an die  Arztzulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung gekoppelt. Mittlerweile gibt es aber viele nichtärztliche Leistungserbringer, wie die Patienten-Heimversorgung, die nichtärztlichen Dialyseleistungen außerhalb von vertragsärztlichen Praxen erbringt.
Einrichtungen, die solche Leistungen erbringen schließen mit den Krankenkassen gesonderte Verträge nach dem Sozialgesetzbuch (§ 127 und § 126 Abs. 3 SGB V). Sie kooperieren für den ärztlichen Leistungspart mit niedergelassenen Nephrologen.
Im Umsatzsteuergesetz war bisher die Steuerbefreiung nur für ärztliche Heilbehandlungen und ärztliche Dialyse vorgesehen. Die Finanzämter forderten von diesen Einrichtungen häufig Umsatzsteuer.
„Auch Einrichtungen, die nicht bereits als Dialysezentren vertragsärztlich zugelassen sind, sind mit ihren entsprechenden Dialyseleistungen von der Umsatzsteuer befreit“, sagt Mathias Parbs, Steuerberater bei Ecovis in Rostock. Dies gilt, wenn mit ihnen  Verträge nach Sozialgesetzbuch § 127 i. V. m. § 126 Abs. 3 SGB V bestehen. Damit sind die Leistungen dieser Einrichtungen mit nach Sozialgesetzbuch § 95 SGB V zugelassenen (ärztlichen) Dialysezentren umsatzsteuerlich gleichgestellt.
Mathias Parbs, Steuerberater bei Ecovis in Rostock

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