Corona-Tests und Gewerblichkeit: Worauf Ärzte achten müssen
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Corona-Tests und Gewerblichkeit: Worauf Ärzte achten müssen

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Ärzte, die in ihrer Praxis Corona-Impfungen durchführen, dürfen diese Aufgabe nicht ganz auf andere übertragen. Sonst riskieren sie Gewerblichkeit.

Wann Ärzte Freiberufler sind

Ärzte sind als Freiberufler dann steuerlich privilegiert, wenn sie als Selbstständige aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich arbeiten (§ 18 EStG). Es ist unerheblich, ob sie sich bei ihrer Arbeit von fachlich vorgebildeten Arbeitskräften, wie medizinischen Fachangestellten oder anderen angestellten Ärzten helfen lassen.

Wichtig ist aber, dass sie durch regelmäßige und eingehende Kontrolle maßgeblich auf die Tätigkeit ihres angestellten Fachpersonals patientenbezogen Einfluss nehmen. Sie müssen der erbrachten Leistung also den Stempel ihrer eigenen Persönlichkeit auftragen („Stempeltheorie“). Dies ist dann der Fall, wenn sie die jeweils anstehenden Voruntersuchungen bei den Patienten durchführen, die Behandlungsmethode festlegen und sich die Behandlung problematischer Fälle vorbehalten.

Lässt sich das nicht sicherstellen, droht eine Umqualifizierung der freiberuflichen in gewerbliche Einkünfte.

Wie die Freiberuflichkeit bei Corona-Tests erhalten bleibt

Wenn Ärzte digitale Impfzertifikate für eine COVID-19-Schutzimpfung ausstellen, führt das nicht zu gewerblichen Einkünften oder bei Gemeinschaftspraxen zu einer gewerblichen Infektion. Dies gilt auch dann, wenn eine andere Praxis oder Stelle, zum Beispiel ein Impfzentrum, geimpft hat. 

Ärzte, die Corona-Tests, sowohl PCR- als auch Antigen-Tests, durchführen, sind auch nicht gewerblich tätig. Dies gilt unabhängig von der jeweiligen medizinischen Fachrichtung der Ärzte. Unschädlich ist auch die Mithilfe anderer Personen beim Durchführen der Tests, beispielsweise durch eine Arzthelferin oder einen Arzthelfer.

Aber auch hier gilt die Stempeltheorie: Die selbstständigen Ärzte müssen, zur Wahrung ihres freiberuflichen Status, auch bei der Durchführung von Corona-Tests darauf achten, dass sie leitend und eigenverantwortlich tätig bleiben (OFD Frankfurt a. M., Verfügung vom 26.10.2021).

Darauf sollten Ärzte bei Corona-Tests achten

Corona-Tests sind mittlerweile Routineaufgaben in Arztpraxen. Dabei besteht oft die Gefahr, dass diese fast vollständig angestellte Berufsträger oder sogar das Hilfspersonal übernehmen. Eine stichprobenartige Überwachung durch Ärzte reicht aber nicht aus. „Ärzte sollten also auch dabei auf eine ausreichende Dokumentation ihrer eigenen Teilhabe bei der Behandlung der Patienten achten“, rät Ecovis-Steuerberater Kay Pampel in Halle, „so können sie Zweifel des Finanzamts aus dem Weg räumen“.

Kay Pampel, Steuerberater bei Ecovis in Halle

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