Corona-Krise: Bund übernimmt Beraterkosten für Ärzte in Notlagen
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Corona-Krise: Bund übernimmt Beraterkosten für Ärzte in Notlagen

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Kurzarbeit, Aus- und Wegfall von Mitarbeitern und Patienten, verkürzte Öffnungszeiten oder sogar Schließungen von Praxen – das alles sind Auswirkungen der Corona-Krise. Ein externer Unternehmensberater kann dabei helfen, dass Ärzte zum Beispiel Liquidität wiederherstellen. Der Bund übernimmt dann sogar die Beraterkosten.

Welche Förderungen für Unternehmen es bereits gibt

Mit dem bestehenden Beratungsprogramm „Förderung unternehmerischen Know-Hows“ hat das Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) schon vor der Corona-Krise Beratungsleistungen von Freiberuflern unterstützt.

Fördern lassen sich:

  • neu gegründete Unternehmen innerhalb der ersten zwei Jahre nach Gründung („Jungunternehmen“),
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen),
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom

Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten).

Die Förderung umfasst allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Praxisführung. Nicht fördern lassen sich individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sowie sonstige Umsatz steigernde Maßnahmen einschließlich des entsprechenden Marketings von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Heilpraktikern und deren Mitarbeiter.

Neues Förderprogramm während der Corona-Krise

Nun hat das BMWi das bestehende Programm um ein Modul für von der Corona-Krise betroffene Freiberufler ergänzt. Der Arzt kann sich dazu von einem externen Berater hinsichtlich der zu ergreifenden Maßnahmen und Handlungsempfehlungen aufklären lassen, die notwendig sind, um den negativen wirtschaftlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus zu entgehen.

Die betroffenen Ärzte erhalten einen Zuschuss in Höhe von 100 Prozent, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung). Zu den Beratungskosten zählen Honorar, Reisekosten und Auslagen des Beraters.

Die in Rechnung zu stellende Umsatzsteuer wird nicht bezuschusst. Sie ist vom antragstellenden Arzt zu tragen, genauso wie über die 4.000 Euro hinausgehende Rechnungsbeträge.

An welche Unternehmensberatungen Sie sich wenden können

Das Modul können Ärzte seit 3. April 2020 in Anspruch nehmen. Es ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Fördern lassen sich nur Leistungen von Beratungsunternehmen, die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert sind. „Wir von der Ecovis-Unternehmensberatung sind eines dieser registrierten Beratungsunternehmen. Bei Fragen helfen wir gern weiter“, sagt Ecovis-Unternehmensberater Markus Bergmaier aus Dingolfing.

Markus Bergmaier, Unternehmensberater bei Ecovis in Dingolfing

Weitere Informationen zur Corona-Krise und welche Hilfen es gibt, erfahren Sie unter www.ecovis.com/corona.

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