Corona-Bonus: Steuerfrei ein Dankeschön an Mitarbeitende auszahlen
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Corona-Bonus: Steuerfrei ein Dankeschön an Mitarbeitende auszahlen

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Ärzte, die sich bei ihren Mitarbeitern für die geleistete Arbeit während der Corona-Pandemie bedanken wollen, können das steuerfrei bis 30. Juni 2021 machen. Bis zu 1.500 Euro landen dann auf dem Konto der Mitarbeiter – ohne Mehrkosten für den Arbeitgeber. Herr Goetze, wie hoch darf der Corona- Bonus maximal sein?

Der Corona-Bonus darf maximal 1.500 Euro betragen. Der Arbeitgeber kann jedoch frei entscheiden, ob er seinen Mitarbeitenden den Bonus in Geld- oder Sachleistungen gewährt. Er kann ihn auch in mehreren Teilleistungen bezahlen, wenn insgesamt 1.500 Euro nicht überschritten werden.

Ist der Corona-Bonus an alle Mitarbeiter zu zahlen, oder kann der Chef eine Auswahl treffen?

Auch beim Corona-Bonus gilt der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz. Der Arbeitgeber kann also nicht zwischen seinen Arbeitnehmern auswählen und nur bestimmten Mitarbeitern den Bonus gewähren. Er kann aber Arbeitnehmergruppen bilden und durch diese Gruppen eine gewisse Differenzierung vornehmen. Beispielsweise können Merkmale, etwa eine erhöhte Arbeitsbelastung bestimmter Mitarbeiter, unterschiedliche Anforderungen oder auch der Familienstand bei der Gruppenbildung helfen. Der Arbeitgeber hat so die Möglichkeit, nur bestimmten Personenkreisen den Bonus zukommen zu lassen. Innerhalb dieser Gruppe sind dann aber alle gleich zu behandeln.

Kann der Arzt den Corona-Bonus anstelle von Urlaubsgeld bezahlen?

Wenn der Arzt seinen Mitarbeitern bereits eine Sonderzahlung, wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld, fest zugesagt hat, lässt sich diese Sonderzahlung nicht durch den steuer- und sozialabgabenfreien Corona-Bonus ersetzen. Dieser ist nämlich zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu zahlen. Entgeltumwandlungen sind ausgeschlossen. Der Corona-Bonus ist also on top zu bezahlen.

Wann muss der Arzt den Corona-Bonus auszahlen, damit er steuerfrei bleibt?

Der Corona-Bonus ist bis spätestens 30. Juni 2021 auszuzahlen. Geht der Bonus nicht rechtzeitig auf dem Konto der Arbeitnehmer ein, entfällt die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit.

Kann der Chef den Bonus zweimal oder in Teilbeträgen auszahlen?

Der Bonus lässt sich nur einmal in Höhe von insgesamt 1.500 Euro auszahlen. Wenn der Chef den Bonus also bereits im Jahr 2020 in voller Höhe an seine Mitarbeiter gezahlt hat, kann er ihnen 2021 den Bonus nicht erneut gewähren. Allerdings hat er die Möglichkeit, den Gesamtbetrag in Höhe von 1.500 Euro nicht in einer Summe auszuzahlen, sondern auf mehrere Teilbeträge aufzuteilen. Hat der Arbeitgeber bereits 2020 den Bonus gezahlt und will jetzt den Mitarbeitenden etwas Gutes tun, kann er eine Zuwendung aus den vielen steuerfreien und pauschal versteuerten Arbeitgeberleistungen auswählen.

Können auch Mini- und Midijobber oder Teilzeitkräfte vom Corona-Bonus profitieren?

Der Corona-Bonus ist auf keine bestimmte Arbeitnehmergruppe beschränkt. Den Bonus kann der Chef also in voller Höhe auch Arbeitnehmern in Teilzeit, Mini- oder Midijobbern zahlen.

Tipp: Broschüre Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Die Ecovis-Broschüre Steuerfreie Arbeitgeberleistungen 2021 können Sie bestellen unter presse@ecovis.com. Sie kostet 10 Euro netto zzgl. Versand. Hier finden Sie weitere Informationen. www.ecovis.com/steuerfei

Christian Goetze, Steuerberater bei Ecovis in Ulm

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