Bayerische Finanzbehörden verlangen bald Umsatzsteuererklärungen von Ärzten

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München – Bisher forderten die Finanzämter in der Regel bei Ärzten, die in der Vergangenheit ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze aus ihrer ärztlichen Tätigkeit erzielten, keine Umsatzsteuererklärungen an. Diese Praxis wurde vom Bayerischen Obersten Rechnungshof beanstandet, da sich in den letzten Jahren – auch aufgrund der Entwicklung der Rechtsprechung – der Anteil der nicht steuerbefreiten Leistungen von Ärzten stark erhöht hat und in vielen Fällen über der sog. Kleinunternehmergrenze von 17.500 € lag. Die Finanzämter werden ab Mitte des Jahres Umsatzsteuererklärungen für das Jahr 2015 bei allen niedergelassenen Ärzten anfordern – vermutlich nicht nur in Bayern, sondern auch in anderen Bundesländern, soweit das dort nicht ohnehin schon gängige Praxis ist. Wir empfehlen, frühzeitig Kontakt mit Ihrem Steuerberater aufzunehmen!
Mandy Goldmann, Steuerberaterin bei Ecovis in Dresden, mandy.goldmann@ecovis.com

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