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Ärzte erhalten durch Urteil des BGH keinen Freifahrtsschein für "Geschenke" der Pharmaindustrie
1 min.
27. Juli 2012
Auch wenn sich Vertragsärzte bei der Annahme von Zuwendungen der Pharmaindustrie nicht wegen Bestechlichkeit strafbar machen (Aktenzeichen: GSSt 2/11), heißt dies nocht nicht, dass die Zuwendungen ohne Probleme angenommen werden können.