Was sollten Arbeitgeber rund um Überstunden und Mindestlohn beachten?
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Was sollten Arbeitgeber rund um Überstunden und Mindestlohn beachten?

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Der gesetzliche Mindestlohn ist nicht nur für die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit, sondern auch für geleistete Überstunden zu zahlen. 9,19 Euro sind das im Moment, ab 2020 sind es 9,35 Euro. Wie jedes Jahr wirkt sich das auch auf geleistete Plus- oder Minusstunden aus. Was Arbeitgeber beachten sollten, erläutert Anja Lamm, Steuerberaterin bei Ecovis in Güstrow.

Frau Lamm, irgendwie ist das alles reichlich verwirrend mit den Minijobs. Arbeitsstunden müssen vertraglich festgelegt sein, jedes Jahr steigt der Mindestlohn, und dann sind wieder die Arbeitszeiten anzupassen. Was empfehlen Sie, damit Unternehmer den Überblick behalten?

Aus unserer Sicht lohnt es sich, für die Mindestlohnempfänger Arbeitszeitkonten zu führen. Allerdings ist das an einige Voraussetzungen gebunden. Beispielsweise muss das schriftlich mit dem Arbeitnehmer vereinbart sein. Das Arbeitszeitkonto darf nur für über die vertragliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitsstunden gelten. Die erfassten Stunden sind innerhalb von zwölf Monaten durch Freizeit oder Zahlung des Mindestlohns auszugleichen.

Wie sind denn diese Plus- und Minusstunden aus dem Vorjahr zu vergüten?

Lassen sich Überstunden bis Ende des Jahres nicht abfeiern oder vergüten, sollten Unternehmer die entsprechenden Stunden kennzeichnen, damit sie klar dem Jahr zuzuordnen sind, in dem sie anfielen. Denn sie bleiben bei dem Mindestlohn, der im entsprechenden Jahr galt. Gibt es Minusstunden aus dem alten Jahr, dann spielt der neue Mindestlohn im kommenden Jahr keine Rolle. Arbeitszeitkonten sind Zeitkonten, keine Geldkonten. Minusstunden sind dann im kommenden Jahr nachzuarbeiten.

Haben Sie noch einen Tipp, wie sich Arbeitgeber mit Minijobbern das Leben leichter machen können?

Ich empfehle grundsätzlich, dass Arbeitgeber darauf achten sollten, dass die Arbeitszeitkonten zum Ende des Jahres auf null stehen. Dann sollten jährlich auch die Arbeitsverträge geprüft und an neue gesetzliche Rahmenbedingungen angepasst werden. Das ist alles ein großer administrativer Aufwand Aber es lohnt sich.

Minijobs in Deutschland

Unternehmen (Stand September 2018) Privathaushalte (Stand September 2018)
Gesamt 6.684.408 304.073
davon rentenversicherungspflichtig  
1.248.602
 
41.523
davon
Männer
Frauen
 
2.745.225
3.939.183
 
30.635
273.438
davon
Deutsche
Ausländer
 
5.766.025
918.383
 
235.639
68.434
davon
unter 25-Jährige
über 65-Jährige
 
1.144.804
1.012.941
 
8.936
47.469

Quelle: Minijob-Zentrale
Anja Lamm, Steuerberaterin bei Ecovis in Güstrow

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