AOK Bayern muss im Abrechnungsstreit gegen Krankenhäuser einlenken

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München – Die AOK Bayern hat in einem Verfahren wegen nicht erstatteter Behandlungskosten eines Krankenhauses auf die von Ecovis betreute Klage hin ein umfängliches Anerkenntnis abgegeben. Ausgangspunkt waren Nachberechnungen des Krankenhauses aufgrund interner Überprüfungen, die noch zu erstattende weitere Behandlungskosten ergaben. Diese stellte das Krankenhaus der AOK in Rechnung. Die AOK verwies darauf, dass eine Nachberechnung nur innerhalb eines Jahres möglich sei und berief sich auf Vorschriften des HGB. Das BSG hat jedoch entschieden, dass stets mindestens ein volles Geschäftsjahr zur Verfügung stehen muss, um die Nachberechnungen des Krankenhauses zu erstellen. Dies bedeutet, dass bei einer Rechnung, die etwa im Januar eines Jahres gestellt wird, bis einschließlich 31.12. des folgenden Jahres Nachberechnungen gegenüber der Krankenkasse möglich sind. Damit ergibt sich ein maximaler Zeitraum von 729 Tagen, der in den eingeklagten Fällen jeweils eingehalten worden war. Dem Krankenhaus konnte somit ein sechsstelliger Betrag, den die AOK nicht bezahlen wollte, gesichert werden.
Ina von Bülow, Fachanwältin für Medizinrecht bei Ecovis in München, ina.vonbuelow@ecovis.com
 

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