Angestellte Zahnärzte dürfen keine Vorbereitungsassistenten ausbilden
Praxisferne Entscheidung: Nur Vertragszahnärzte mit eigener Zulassung dürfen Vorbereitungsassistenten ausbilden. Angestellte Zahnärzte, egal wie qualifiziert, dürfen das nicht. Das entschied das Sozialgericht Düsseldorf.
Das Gericht begründet seine Entscheidung so: Der angestellte Zahnarzt hat gegenüber dem Praxisinhaber weniger Rechte und Pflichten. Der Wortlaut der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (§ 32 Abs. 4) sehe ausdrücklich vor, dass der Vertragszahnarzt, also der Praxisinhaber als Träger aller Rechte und Pflichten, dafür zuständig sei, dass Assistenten ihre vertragszahnärztlichen Pflichten erfüllen. Es bestehe keine Veranlassung, den Wortlaut übersteigend auszulegen (S 2 KA 76/17 ER).
Das Gericht setzte sich allerdings nicht mit § 1 Abs. 3 der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte auseinander. Der Paragraph besagt, dass Vorschriften der Zulassungsverordnung entsprechend für angestellte Zahnärzte gelten. „Entwarnung gibt es für alle andern Ärzte: Die Entscheidung gilt nur für Zahnärzte“, sagt Thomas G.E. Müller, Rechtsanwalt bei Ecovis in München.
Thomas G.E. Müller, Rechtsanwalt bei Ecovis in München