Ambulante spezialfachärztliche Versorgung: So geht‘s
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Ambulante spezialfachärztliche Versorgung: So geht‘s

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2012 wurde die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) als neue Versorgungsebene für komplexe Erkrankungen eingeführt. Wie sie sich entwickelt hat, erklärt Dr. med. Axel Munte, Vorstand des Bundesverbands ambulante spezialfachärztliche Versorgung in München, im Interview.

Herr Dr. Munte, warum wurde der neue Leistungsbereich ASV eingeführt? Gab es dafür einen bestimmten Anlass?

Der Gesetzgeber war unzufrieden mit der Umsetzung der ambulanten Behandlung am Krankenhaus nach dem einschlägigen Paragraphen im Sozialgesetzbuch (SGB) der alten Fassung, denn dieser wurde in den Bundesländern sehr unterschiedlich umgesetzt. Auch gab es oft massive Proteste der niedergelassenen Ärzte.

Wie beurteilen Krankenhäuser, Ärzte, Krankenkassen und Patienten diese Form der medizinischen Versorgung? Gibt es Rivalitäten zwischen den Beteiligten? Wer legt fest, wer die Teamleitung übernimmt?

Eine generelle Beurteilung ist schwierig. In den onkologischen Indikationen sehen Vertragsärzte die ASV eher zurückhaltend. Von den Krankenhäusern sind mehr Aktivitäten zu beobachten. Ob es Rivalität oder Kooperation gibt, hängt sehr von den individuellen regionalen Gegebenheiten ab. Wo es bereits vernetzte Strukturen gab, ist auch die ASV-Umsetzung kein Problem. Konkurrenz gibt es eher in Gebieten mit hoher Arzt- und Klinikdichte. In der Rheumatologie hingegen ist die Stimmung der Praxen und Krankenhäuser sehr positiv. Die Festlegung, wer innerhalb eines ASV-Teams die Leitung übernimmt, wird in der Regel im Team getroffen. Der Initiator wird in den meisten Fällen auch der Teamleiter.

Wie ist die Vergütung der ASV geregelt, weil ja Ärzteteams behandeln? Wie wird aufgeteilt?

Eine Aufteilung der Honorare ist aktuell nicht vorgesehen. Alle Leistungserbringer im Team rechnen ihre Leistungen selbst mit den Krankenkassen ab; niedergelassene Ärzte meist über die Kassenärztliche Vereinigung (KV). Für Krankenhäuser und Niedergelassene ist derzeit der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) aus der vertragsärztlichen Versorgung maßgeblich, der um ASV-spezifische Leistungen ergänzt wurde. Perspektivisch soll für die ASV eine eigene Gebührenordnung aus diagnoseabhängigen Fallpauschalen (DRG) entwickelt werden. Dann wird die Frage der Aufteilung im Team relevant. Der Zeitpunkt der Umsetzung ist allerdings völlig offen.

Bislang gilt die ASV nur für einige Krankheitsbilder. Woran liegt das? Werden weitere dazukommen?

Aktuell hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) die Vorgaben für insgesamt elf Krankheitsgruppen beschlossen. Das sind gastrointestinale Tumore und Tumore der Bauchhöhle, gynäkologische und urologische Tumore. Weiter gibt es bereits Vorgaben für die Behandlung von rheumatologischen Erkrankungen bei Erwachsenen oder bei Kindern und Jugendlichen. Bei den seltenen Erkrankungen gibt es ASV-Regelungen für Tuberkulose, pulmonale Hypertonie, Mukoviszidose, Morbus Wilson, seltene Lebererkrankungen und Marfan-Syndrom. Der Katalog wird sukzessive erweitert. Bis Ende des Jahres 2018 rechnen wir mit der Beschlussfassung zur Hämophilie sowie zu den Tumoren der Haut.

Wo sehen Sie Reformbedarf, damit sich die Versorgung besser entwickeln kann?

Die bürokratischen Hürden, die den an der ASV teilnehmenden Teams auferlegt werden, sind beträchtlich. Aus unserer Sicht muss beispielsweise das Zugangsverfahren deutlich vereinfacht werden. Derzeit legen die 17 für die Zugangsprüfung verantwortlichen Erweiterten Landesausschüsse (ELA) die Vorgaben höchst unterschiedlich aus. Das führt zu Unsicherheiten und nun erneut zu regionalen Unterschieden, die der Gesetzgeber eigentlich beseitigen wollte. Außerdem forderte ich schon als Vorstand der KV Bayerns eine elektronische Fallakte, was bei der ASV-Einführung wieder versäumt wurde. Diese Transparenz könnte am besten die qualitativen Vorteile für die Patienten des ASV-Teams sichern.

Zur Person

Dr. Axel Munte ist seit 2011 Partner der Libertamed GmbH sowie Vorstand des Bundesverbands ambulante spezialfachärztliche Versorgung e. V. Zuvor war er neben seiner dreißigjährigen Tätigkeit als Internist und Gastroenterologe von 1996 bis 2011 berufspolitisch unter anderem als Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns tätig.

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