Ambulante Pflegedienste in Bayern: Kommunale Investitionskostenzuschüsse bis März beantragen
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Ambulante Pflegedienste in Bayern: Kommunale Investitionskostenzuschüsse bis März beantragen

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Ambulante Pflegedienste, die sich um die häusliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen kümmern, können einen Investitionskostenzuschuss beantragen. Doch sie sollten schnell sein. 

Warum es den Zuschuss gibt

Seit 1. April 1995 mussten sich Landkreise und kreisfreie Städte um ein bedarfsgerechtes Angebot an pflegerischen Einrichtungen und Diensten kümmern. Diese Verpflichtung ist mit in Kraft treten des Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzes (kurz AGSG) seit 1.1.2007 weggefallen. Jedoch leisten einige Landkreise weiterhin einen freiwilligen Beitrag für die ambulanten Pflegedienste.

Was der kommunale Investitionskostenzuschuss bringt

Die Förderung soll ein leistungsstarkes und flächendeckendes Versorgungsnetz mit ambulanten Diensten gewährleisten. Diese tragen durch ihre Angebote und Leistungen zur Stärkung der häuslichen Versorgung bei und sorgen für die fachlich qualifizierte Betreuung und Pflege hilfebedürftiger Bürgerinnen und Bürger. Außerdem soll die Förderung Angehörige hilfebedürftiger Menschen motivieren, diese zu Hause zu pflegen und ihnen so einen möglichst langen Verbleib in ihrem gewohnten häuslichen Umfeld zu ermöglichen. Dazu erhalten die Angehörigen eine Kostenerstattung und eine fachliche Unterstützung bei der Pflege und Betreuung. Der Grundsatz lautet „ambulant vor stationär“.

Wie viel Geld gibt es?

Die Richtlinien der Landkreise sind meist ähnlich formuliert. Die Haushaltsmittel für diese Förderung sind normalerweise auf einen Höchstbetrag begrenzt. Bei hohem Antragsaufkommen können die Landkreise die vorgesehenen Beträge auch kürzen.

Der ambulante Pflegedienst muss seine Investitionen in der Regel nicht einzeln nachweisen. Der Investitionskostenzuschusses erfolgt vereinfacht mit einer Förderpauschale je Pflegekraft. Beispielsweise zahlt der Landkreis Kelheim 1.000 Euro, der Landkreis Landshut 1.530 Euro und die Landkreise München und Augsburg bis zu 2.560 Euro jährlich je Vollzeitarbeitskraft. „Auch wenn die Beantragung etwas Zeit in Anspruch nimmt, lohnt sich der Aufwand“, rät Ecovis-Steuerberater Martin Czekalla in Mainburg.

Beantragen Sie die Investitionskostenzuschüsse bis März

Die Formulare für den Förderantrag „Investitionskostenförderung für ambulante Pflegedienste“ sind auf der Homepage des zuständigen Landratsamtes erhältlich oder lassen sich per E-Mail oder telefonisch anfordern. „Beachten Sie unbedingt die Antragsfrist! Bei einigen Landkreisen müssen Sie den Antrag bereits bis März des Folgejahres stellen“ so Czekalla. Auch in anderen Bundesländern, wie Niedersachsen, gibt es Förderungen für ambulante Pflegedienste.

Martin Czekalla, Steuerberater bei Ecovis in Mainburg

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