Krankheitsbedingte Kündigung in der Arztpraxis oft möglich

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München – Hohe krankheitsbedingte Fehlzeiten der Mitarbeiter können den Betrieb einer Arztpraxis empfindlich beeinträchtigen. Aus diesem Grund hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz die Kündigung einer Medizinischen Fachangestellten (MFA) bestätigt.
Die Angestellte hatte mehrfach wochenlang wegen Krankheit gefehlt (1 Sa 89/16). Im entschiedenen Fall führte die Krankheit zu erheblichen organisatorischen Problemen. Sogar eine Neueinstellung war erforderlich, da der Betrieb des Praxislabors in Frage stand. „Das Gericht sah darin einen einleuchtenden betrieblichen Grund für die Kündigung und erklärte sie für nicht treuwidrig und damit wirksam“, sagt Thomas Müller, Ecovis-Rechtsanwalt in München. Doch er warnt auch: „Wer mehr als zehn Angestellte regelmäßig in seiner Praxis beschäftigt, für den sind die Hürden für eine Kündigung höher, weil hier das Kündigungsschutzgesetz angewandt wird!“
Thomas G.-E. Müller, Rechtsanwalt bei Ecovis in München

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