Zahlungsinstitut

Perfekte Lösung für die europaweite Zahlungsabwicklung. Eigenkapital – von 20 000 EUR bis 125 000 EUR. 

Ein lizenziertes Zahlungsinstitut ist eine perfekte Lösung für Fintech-Unternehmen und Start-ups, die mit den Zahlungen oder Überweisungen von Privatpersonen, Internet-Zahlungen und Zahlungslösungen für Internet-Shops in ganz Europa tätig sind. Die 2007 verabschiedete Richtlinie über Zahlungsdienste der Europäischen Union bietet den rechtlichen Hintergrund für den europäischen Binnenmarkt für Zahlungen in der ganzen EU (sowie EWR) und im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA).

Schnelle und einfache Lizenzierung. Freundliche Regelung

Die Bank Litauens vereint die Funktionen einer Zentralbank und der Finanzaufsichtsbehörde (Regulierungsbehörde). Aufgrund des geschäftsorientierten regulatorischen Verhaltens und der deutlich niedrigeren Kosten für die Gründung, Lizenzierung und Betrieb von Finanzinstituten ist Litauen die bevorzugte Gerichtsbarkeit für globale Finanzinstitute sowie für FinTech-Start-ups. Die Bank Litauens hat in Litauen die regulatorische Sandbox eingeführt, um die Finanzunternehmen zum gemeinsamen europäischen Finanzmarkt anzuziehen.

Lizenzierte Zahlungsinstitute dürfen folgende Zahlungsdienste anbieten:

  • Dienstleistungen, die es ermöglichen, Bargeld auf ein Zahlungskonto zu überweisen;
  • Dienstleistungen, die Bargeldbezüge von einem Zahlungskonto ermöglichen;
  • Ausführung von Zahlungsvorgängen, einschließlich Geldtransfers auf einem Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsdienstnutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister: Ausführung von Lastschriften, einschließlich einmaliger Lastschriften, Ausführung von Zahlungstransaktionen über eine Zahlungskarte oder ein ähnliches Mittel und / oder Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen;
  • Ausführung von Zahlungsvorgängen, bei denen die Mittel durch eine Kreditlinie für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind: Ausführung von Lastschriften, einschließlich einmaliger Lastschriften, Ausführung von Zahlungsvorgängen über eine Zahlungskarte oder ein ähnliches Mittel und / oder Kreditausführung Überweisungen einschließlich Daueraufträge;
  • Ausgabe und / oder Erwerb von Zahlungsinstrumenten;
  • Geldtransfers;
  • Ausführung von Zahlungsvorgängen, bei denen die Zustimmung des Zahlers zur Ausführung einer Zahlungstransaktion mittels eines Telekommunikationsendgerätes, digitalen oder IT-Geräts gegeben wird und die Zahlung an das Telekommunikationsnetz oder den IT-Systembetreiber erfolgt und nur als Vermittler zwischen dem Lieferant der Waren oder Dienstleistungen und dem Zahlungsdienstnutzer aufgetreten wird;
  • Zahlungsinitiierungsdienst (PSD2-Implementierung);
  • Kontoinformationsdienst (PSD2-Implementierung).

Implementierung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2)

Die implementierte zweite Zahlungsdiensterichtlinie  (PSD2) ermöglicht den Zahlungsinitiierungsdienst (PIS) – die Initiierung eines Zahlungsauftrags vom Kundenbankkonto auf Anfrage des Kunden von dem Zahlungskonto eines anderen Zahlungsdienstleisters (Bank). Mit PSD2 können E-Geld-Institute auch Kontoinformationsdienste (Account Information Service, AIS) bereitstellen, die auf konsolidierte Informationen von den Kundenkonten eines anderen Zahlungsdienstleisters (Banken) zugreifen und einen Überblick über die Finanzinformationen des Kunden haben.

Eine Lizenz für ganz Europa. Reisepass der Lizenz im EU / EWR-Raum

Die Zahlungsdiensterichtlinie (PSD) bietet den rechtlichen Hintergrund für Zahlungen im europäischen Binnenmarkt. Die Lizenzierung von Zahlungsinstituten in einem der Mitgliedstaaten innerhalb der Europäischen Union eröffnet Geschäftsmöglichkeiten, in allen anderen EU / EWR-Ländern tätig zu werden und Dienstleistungen zu erbringen, Vorteile eines Gemeinsamen Marktes ohne Einschränkungen und Vorteile des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) zu genießen.

SEPA – 450 Millionen Bürger, mehr als 20 Millionen Unternehmen und europäische öffentliche Behörden, die Zahlungen zu niedrigen Kosten in Euro organisieren und erhalten, und zwar unter denselben Rahmenbedingungen, Rechten und Pflichten, unabhängig von ihrem Standort in Europa. SEPA ermöglicht es, elektronische Überweisungen und Lastschriften in der Eurozone zu einem günstigen Preis genauso einfach wie zu Hause zu organisieren.

Zahlungsinstitute oder andere Fintech-Unternehmen, die in Litauen registriert sind, bieten einen erheblichen Wettbewerbsvorteil und eröffnen den europäischen Finanzmarkt zu deutlich geringeren Inkorporations- und Betriebskosten. Litauen und vor allem seine Hauptstadt Vilnius wurde zu einem neuen Zentrum für Fintech-Unternehmen, die sich auf die internationalen Finanzmärkte konzentrierten. Ein günstiges regulatorisches und steuerliches Umfeld, eine hervorragende Infrastruktur, schnellster Internet-Zugang und ein qualitativ hochwertiger Talentpool machen Litauen und vor allem seine Hauptstadt Vilnius besonders attraktiv für große internationale Finanzinstitutionen und Fintech-Start-ups.

Die Gründe, warum Litauen einer der attraktivsten Orte in der EU / im EWR für die Lizenzierung von Zahlungsinstituten ist:

  • Keine besondere Anforderung an die Unternehmensleitung und Mitglieder des Verwaltungsrates, in Litauen / EU zu wohnen;
  • Antrag auf eine Lizenz, die ohne Unternehmensgründung eingereicht wurde;
  • Schneller Lizenzierungsprozess;
  • Dokumente können in englischer Sprache eingereicht und während des Prozesses geändert werden;
  • Möglichkeit, eigene Sortiercodes für IBAN-Konten für die Kunden zu erhalten. Lookupnach dem IBAN-Konto anhand der alternativen Kennung: Mobiltelefonnummer (MSISDN) und E-Mail (URI).
  • Nichtbanken haben einen direkten Zugang zu SEPA über das von der Bank Litauens (Zentralbank) verwaltete CENTROlink-Zahlungssystem.
  • Möglichkeit zur Sicherung von Kundengeldern auf den Konten der Bank Litauens (Zentralbank des EU-Mitgliedstaats).
  • Remote-Client-Überprüfung. Innovative “know your customer” -Prozesse für die Remote-Client-Verifizierung ermöglichen es, die Konten ohne physische Anwesenheit des Kunden zu öffnen;
  • Die Lizenz ermöglicht die Bereitstellung der Finanzdienstleistungen in allen EU- / EWR-Ländern ohne zusätzliche Lizenzierung.
  • Startvisum. Sondervisa für Bürger von Nicht-EU- / EWR-Ländern, die in Litauen innovative Unternehmen betreiben.

ECOVIS-Erfahrung in der Lizenzierung von Finanzinstituten

Als Teil des internationalen ECOVIS Netzwerks, das in mehr als 80 Ländern weltweit vertreten ist, gilt ECOVIS ProventusLaw derzeit als der erfahrenste Finanzberater in Litauen. ECOVIS lizenzierte mehr als 30 Zahlungs- und E-Geld-Institute, darunter so große Namen wie Instarem, Contis Group. ECOVIS ProventusLaw bietet alle erforderlichen Lizenzierungsdienste an, einschließlich der Erstellung von Lizenzdokumenten, der Vertretung bei der Bank Litauens während des Lizenzierungsverfahrens, der Unternehmensgründung, der Registrierung von Büros, der Beratung zu IT, Personal, Compliance und anderen Fragen, die während der Unternehmensgründung auftreten. Nach Erteilung der Lizenz bietet ECOVIS Buchhaltungs-, Prüfungs-, Compliance- und Rechtsdienstleistungen an.