Rückzahlung von Corona-Hilfen
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Rückzahlung von Corona-Hilfen

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Während weitere Corona-Hilfen nach wie vor ausgezahlt werden, überprüfen die Bewilligungsstellen die bereits gewährten Zuschüsse. Nach den Betriebsprüfungen durch die Finanzverwaltung werden Widerrufs- und Rückforderungsbescheide erlassen und bringen Unternehmer oder Soloselbstständige, die Corona-Hilfen zu Unrecht oder auf Grundlage missverständlicher Informationen erhalten haben, erneut in finanzielle Not.

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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht in Hamburg and Wolfenbüttel, Nils Krause
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Philipp Reinhardt, B.A.
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